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Zeichnungsfrist
Definition Zeichnungsfrist

Im Aktiengeschäft wird die Zeichnungsfrist als Zeitraum bezeichnet, in dem potenzielle Käufer und Anleger Aktien und Wertpapiere bestellen, ordern oder kaufen können. Die Wertpapiere müssen allerdings neu aufgelegt werden. Bei einer neuen Börsennotierung eines Unternehmens fällt die Zeichnungsfrist an. Außerdem kann sie ebenfalls anfallen, wenn das Unternehmen bereits börsennotiert ist und neue Wertpapiere und Aktien an der Börse platziert. Die Investoren bekunden ihre Kaufabsicht mit einer entsprechenden rechtsverbindlichen Willenserklärung. Diese Willenserklärung erfolgt innerhalb einer bestimmten Frist.

Jedoch bedeutet die Abgabe der einseitigen Willenserklärung des Anlegers innerhalb der Frist nicht automatisch, dass das Unternehmen diese angenommen hat. Denkbar wäre, dass der Anleger lediglich einen geringen Teil der Aktien erhält, obwohl er innerhalb der Zeichnungsfrist seine Willenserklärung abgegeben hat. Er kann in diesem Fall die Aktien zum Ausgabekurs kaufen. Wird die Aktie innerhalb der Zeichnungsfrist überzeichnet, ist es möglich, dass der potenzielle Anleger weniger Aktien erhält als gewünscht. Das bedeutet, dass mehr potenzielle Käufer ihre einseitige Willenserklärung für die Aktien abgegeben haben, als tatsächlich ausgegeben werden. Juristische Personen können die Aktien ebenfalls innerhalb der Frist zeichnen. Da einige Gebote in der Bookbuildung-Phase stattfinden, ist es notwendig, den ersten Kurs der Papiere zum Zeitpunkt der Ausgabe an der Börse festzuhalten. Jegliche Gebote innerhalb der Zeichnungsfrist werden in einem Orderbuch erfasst. 

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