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Anlageausschuss
Anlageausschuss

Ein Anlageausschuss berät eine KVG (Kapitalverwaltungsgesellschaft) bei der Auswahl der zu kaufenden oder zu verkaufenden Vermögenswerte. Die meisten sind Spezialisten in der betreffenden Branche. In der Praxis sind sie ein beliebtes Mittel zur Bündelung von unabhängigem Fachwissen.

Der Zweck der Einrichtung eines solchen Ausschusses besteht darin, den Anlegern die Möglichkeit zu geben, Einfluss auf Investitionsentscheidungen zu nehmen. Die Ausgestaltung solcher Investitionsausschüsse hängt jedoch sehr stark von der Form der Investmentgesellschaft ab.

Investitionsausschüsse Beispiele

  • In Investmentfondsgesellschaften setzen sich die Investitionsausschüsse häufig aus Aufsichtsratsmitgliedern als regulärem Aufsichtsratsausschuss oder aus Experten zusammen, die die Anteilseigner (Banken) vertreten. Die Ausschüsse des Aufsichtsrats können ihre Entscheidungen vorbereiten oder in einigen Fällen selbst treffen.
  • Spezialfonds bilden in der Regel Investitionsausschüsse, die sich aus Vertretern der Anleger zusammensetzen. Da die Anteile der Gesellschafter an der Fondsgesellschaft in der Regel fest in der Hand der Gründer und Betreiber der Gesellschaft sind, die auch den Aufsichtsrat bilden, haben die Anleger kein Mitspracherecht. Für Kapitalanlagegesellschaften ist nur die Bildung eines Aufsichtsrates gesetzlich vorgeschrieben, für die Einrichtung eines Investitionsausschusses gibt es keine gesetzliche Regelung.
  • Die Bildung eines Investitionsausschusses unterliegt der Vertragsfreiheit. Es besteht Einigkeit darüber, dass ein solcher Ausschuss in der Regel nur eine beratende Funktion hat und keine eigenen Investitionsentscheidungen treffen darf. Grundsätzlich ist dies jedoch nicht völlig ausgeschlossen. Spezialfondsgesellschaften hingegen können die Anlageentscheidung nicht formell an einen Ausschuss auslagern, sondern müssen selbst für die Anlageentscheidung verantwortlich sein.
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