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Pfandbrief Definition

Pfandbriefe gehören zur Anlageklasse der Anleihen und sind verzinsliche Schuldverschreibungen, die von Kreditinstituten emittiert und am Kapitalmarkt platziert werden.

Rückläufiges Interesse an Pfandbriefen

Es gibt kaum eine sicherere Geldanlage als einen Pfandbrief. Schließlich gab es bei dieser Anlageform in mehr als 250 Jahren noch nie einen Ausfall. Trotzdem stößt die Art der Geldanlage bei immer weniger Deutschen auf Interesse. Der Zuspruch hat sich in den vergangenen 20 Jahren halbiert

Ein Grund hierfür könnte darin liegen, dass Alternativen entstanden sind, die den Vorstellungen der Anleger besser entsprechen. Daneben spielen die geringen Ertragschancen eine große Rolle. Dennoch ist der Pfandbrief für Banken und die öffentliche Hand weiterhin ein bedeutendes Instrument der Refinanzierung.

Besonderheiten von Pfandbriefen

Wesentliche Besonderheiten eines Pfandbriefs sind:

  • Grundlage bildet das Pfandbriefgesetz (PfandBG).
  • Pfandbriefe werden durch Grundpfandrechte besichert (beispielsweise Immobilien, Schiffen oder Flugzeuge).
  • Emittenten (Pfandbriefbanken) müssen über die Erlaubnis zur Ausübung des Pfandbriefgeschäfts verfügen.

Pfandbriefe ermöglichen als festverzinsliches Wertpapier den Kreditnehmern, neues Geld zu bekommen. Geldgeber nutzen Pfandbriefe, wenn die Sicherheit Priorität hat, da Sicherheiten, beispielsweise Immobilien, hinterlegt werden. Die Sicherheiten werden auch als Deckungswerte bezeichnet. Zwar sind die Zinserwartungen äußerst schwach, die Sicherheit im Vergleich zu anderen Anlageklassen jedoch sehr hoch.

Die Laufzeit eines Pfandbriefs beträgt meistens zwischen 10 und 20 Jahren.

Die Geschichte des Pfandbriefs

Die Geschichte des Pfandbriefs
Die Geschichte des Pfandbriefs

Die Wurzeln des Pfandbriefs sind in Preußen zu finden. Im Jahr 1769 wurde von Friedrich dem Großen eine Verordnung erlassen, die die Ausgabe von Pfandbriefen regelte. Damit sollten die Mittel aufgebracht werden, welche für den Wiederaufbau der Ländereien benötigt wurden, die nach dem Siebenjährigen Krieg gegen Habsburg zerstört worden waren. Dies war der Beginn der Pfandbriefbanken, die zunächst als „Landschaften“ bezeichnet wurden.

Die erste Pfandbriefbank, die 1770 gegründet wurde, war die „Schlesische Landschaft“. Sie sammelte das Geld von Anlegern ein und stellte es den Grundbesitzern zur Verfügung. Das Geschäft wurde als „Pfandbriefdarlehen“ bezeichnet.

Der Adel bürgte mit seinen Immobilien für die Darlehen, und die Darlehensgeber erhielten halbjährlich ihre Zinszahlungen. Die Zinsen wurden anfangs mit fünf Prozent garantiert.

Arten des Pfandbriefs

Nach dem Pfandbriefgesetz (PfandBG) gibt es vier verschiedene Arten von Pfandbriefen. Diese unterscheiden sich in der Art der Besicherung.

  • Hypothekenpfandbriefe: Zwei Drittel aller Pfandbriefe sind Hypothekenpfandbriefe. Sie sind mit Grundpfandrechten hinterlegt. Als Sicherheit dienen also Immobilien.
  • Öffentliche Pfandbriefe: Hiermit erwerben Anleger Forderungen an staatlichen Institutionen (Kommunalschuldverschreibung oder Kommunalobligationen).
  • Schiffspfandbriefe: Basieren auf Schiffshypotheken, die erworben wurden.
  • Flugzeugpfandbriefe: Basieren auf Registerpfandrechten an Luftfahrzeugen sowie ausländische Flugzeughypotheken.

Von wem werden Pfandbriefe ausgegeben?

Um Pfandbriefgeschäfte betreiben zu können, ist nach § 2 Abs. 1 PfandBG eine Erlaubnis bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu beantragen. Grundvoraussetzung dafür ist zunächst die Erlaubnis, gewerbsmäßige Bankgeschäfte gemäß § 1 Kreditwesengesetz (KWG) betreiben zu dürfen.

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Logo BaFin

Die Erlaubnis für das Pfandbriefgeschäft ist an hohe Anforderungen gebunden:

  • Kernkapital: mindestens 25 Millionen Euro 
  • Erlaubnis für das Kreditgeschäft gemäß KWG 
  • Risikomanagement zur Steuerung, Überwachung und Prüfung der Risiken für die Deckungsmassen sowie des Emissionsgeschäfts.
  • Geschäftsplan, der bei der BaFin den Nachweis über das regelmäßige Betreiben des Pfandbriefgeschäfts erbringt. 
  • Organisatorischer Aufbau: Die Organisation muss dem Umfang von Pfandbriefemissionen sowie dem Finanzierungsgeschäft angemessen sein.

Im Verband deutscher Pfandbriefbanken (VDP) sind mehr als 40 deutsche Pfandbriefbanken zusammengeschlossen.

Verband deutscher Pfandbriefbanken (VDP)
Verband deutscher Pfandbriefbanken (VDP)

Funktionsweise des Pfandbriefs

Wie alle anderen Kreditinstitute vergibt eine Pfandbriefbank Kredite. Diese dienen der Finanzierung von Immobilien, Schiffen, Flugzeugen oder Staatsausgaben. Das Emittieren eines Pfandbriefs ist dann eine Möglichkeit, diese Kredite zu refinanzieren. Das bedeutet, die kreditgebende Bank besorgt sich ihrerseits das Geld durch die Ausgabe von Pfandbriefen und zahlt dafür an Anleger Zinsen. Die Zinsdifferenz ist dann die Marge für das Kreditinstitut.

Bonität und Sicherheit

Da Pfandbriefe durch Sachwerte, die sogenannten Deckungswerte, besichert sind, gelten sie als besonders sicher. Die strengen Vorgaben nach § 4 Abs. 1 PfandBG, wonach den Pfandbriefbanken die jederzeitige Deckung der emittierten Pfandbriefe auferlegt wird, untermauern diese Sicherheit. 

Insbesondere müssen sie dafür sorgen, dass ein sogenannter Deckungswert gewährleistet ist. Dieser muss den Barwert der ausstehenden Pfandbriefe um zwei Prozent übersteigen. Dieser Wert wird auch als „sichernde Überdeckung“ bezeichnet. 

Für jede Pfandbriefart ist exakt geregelt, was als Deckungswert angerechnet werden darf und jeder Deckungswert muss in einem Deckungsregister eingetragen werden. Die Werte bilden dann insgesamt die Deckungsmasse. Das eingetragene Deckungsvermögen bildet ein vom allgemeinen Vermögen der Bank getrenntes Vermögen. Das bedeutet: Auch im Falle einer Insolvenz des Kreditinstituts sind die Pfandbriefe davon nicht betroffen, da die Deckungswerte nicht zur Insolvenzmasse zählen.

Die beschriebenen Vorgaben sowie weitere gesetzliche Vorschriften machen die Pfandbriefe besonders sicher. Das beweist auch die Tatsache, dass es in der mittlerweile über 200-jährigen Geschichte der Pfandbriefe noch zu keinem Ausfall gekommen ist.

Bonität und Sicherheit von Pfandbriefen zusammengefasst:

  • Besicherte Pfandbriefe: Pfandbriefe sind durch Sachwerte abgesichert.
  • Strenge Vorschriften: § 4 Abs. 1 PfandBG verlangt ständige Deckung.
  • Überdeckung: Deckungswert muss Barwert der Pfandbriefe um 2% übertreffen.
  • Deckungsregister: Jeder Deckungswert wird registriert und bildet die Deckungsmasse.
  • Bemerkenswerte Sicherheit: In über 200 Jahren kein einziger Ausfall.
Niklas Mueller
Niklas Mueller ist ein Content-Manager und Autor, der sich auf den Finanzbereich spezialisiert hat. Während seines BWL-Studiums an der Universität zu Köln entwickelte er eine Leidenschaft für Trading und verfügt nun über fundiertes Wissen über Forex, CFDs, Aktien und technische Analyse. Niklas verfasst hochwertige Beiträge, einschließlich Broker Reviews, um den Lesern die besten Angebote zu präsentieren. Sein Ziel ist es, das Trading Verständnis zu erhöhen und den Lesern zu helfen bessere Trading Entscheidungen zu fällen.
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