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Zweitplatzierung
Zweitplatzierung

Die Zweitplatzierung, auch bekannt als Secondary Public Offering, bezeichnet die Ausgabe von Aktien an einer oder mehrerer Börsen, um einem Unternehmen frisches Kapital zuzuführen. Das Gegenstück zur Zweitplatzierung ist die Erstplatzierung. Hierbei werden Aktien erstmals an einer Börse notiert. Bei der Zweitplatzierung hingegen ist der Vorgang vielseitiger und komplexer. Eine Kapitalerhöhung durch eine erneute Aktienemission stellt die häufigste Variante der Zweitplatzierung dar.

Warum kommt es zu einer Zweitplatzierung?

Ein Grund für eine Zweitplatzierung stellt in der Regel der Kapitalbedarf eines Unternehmens dar. In diesem Fall hat ein Unternehmen seine finanziellen Mittel der Erstplatzierungen aufgebraucht. Es benötigt eine neue Finanzierung. Somit werden junge Aktien ausgegeben. Dies schafft einerseits neues Kapital, andererseits wird das Grundkapital der Gesellschaft erhöht. Die Ausgabe der Zweitplatzierung folgt dem gleichen Prozedere der Erstausgabe. 

Bestimmte Gesetze regeln den Aktienmarkt. Dazu zählt beispielsweise das Aktiengesetz (AktG). Es besagt, dass eine Aktie nicht unterhalb ihres Nennwerts veräußert werden darf. Die Zweitplatzierung stellt hier eine Ausnahme dar. In der Regel werden bei der Zweitplatzierung große Mengen an Aktien auf dem Markt angeboten. Deshalb darf der Ausgabepreis einer einzelnen Aktie unter dem Nennwert liegen. Für das Unternehmen ergibt sich daraus der Vorteil, dass sich mehr Aktien im Umlauf befinden, wenn die Veräußerung über die Zweitplatzierung stattgefunden hat.

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