Ad-hoc-Publizität ist eine rechtliche Verpflichtung für Unternehmen, sofortige Offenlegung von Insiderinformationen vorzunehmen, die unmittelbar ihren Aktienkurs beeinflussen können. Diese Informationen müssen sowohl der Börsenaufsicht als auch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemeldet werden.
Die Ad-hoc-Publizität soll dazu beitragen, die Markttransparenz zu verbessern und verhindern, dass Insiderinformationen missbräuchlich verwendet werden.
Was ist eine Insiderinformation?
Bei einer „Insiderinformation“ handelt es sich um eine wichtige Information über ein Unternehmen, die aktuell der Öffentlichkeit noch nicht bekannt ist, die aber bei Bekanntwerden den Wertpapierkurs erheblich beeinflussen kann. Die Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit oder ihrer Position Zugang zu solchen, nicht öffentlichen Informationen haben, werden „Insider“ genannt.
Ad-hoc-Publizität: Die gesetzliche Grundlage
Die gesetzliche Grundlage für die Ad-hoc-Publizität ist im § 15 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) geregelt. Wertpapiere, die im Freiverkehr (Synonym: Open Market) gehandelt werden, sind von der Ad-hoc-Publizität ausgeschlossen.
Wer überwacht die Einhaltung der Ad-hoc-Publizität?
Die Einhaltung der Publikationspflicht des Emittenten wird durch die Bafin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) überwacht. Wird eine Insiderinformation veröffentlicht, entscheidet die Geschäftsführung der Börse, ob im Zuge dessen der Börsenhandel eingestellt werden muss oder ob der Kurs vorübergehend eingestellt wird.
Wissenswert:
- In welcher Form die Insiderinformation veröffentlicht werden muss und welche Vorgaben dabei einzuhalten sind, können im § 5 WpHG nachgelesen werden.
- Für die Dauer von einem Monat muss die Information unter der Adresse des Emittenten zu finden sein.
- Alle Unternehmen, die an der Frankfurter Wertpapierbörse im Prime Standard gelistet sind, sind dazu verpflichtet, die Insiderinformation auch im Englischen zu publizieren.