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Der Barausgleich stellt eine Möglichkeit dar, um Optionsgeschäfte am Verfallsdatum bzw. Laufzeitende abzuschließen. Zahlreiche Optionsscheine und Optionen werden mit dem Ziel der Verlustvermeidung oder Absicherung von Kursgewinnen abgeschlossen.

So werden einige Optionsgeschäfte nicht mit der tatsächlichen Lieferung der gekauften Wertpapiere beendet. Der Inhaber der Option erhält stattdessen für seinen Gewinn bzw. Wertzuwachs einen Barausgleich. 

Barausgleich
Barausgleich

Barausgleich – Ablauf

Ist das Laufzeitende der Option eingetreten, stehen alle Daten, die zur Abrechnung notwendig sind, unverrückbar fest. Die Option ist mit keiner weiteren Spekulationschance oder -risiko verbunden. Die Kurschance, Volatilität und der Zeitwert sind für die Berechnung des Barausgleichs irrelevant. Die Kauf-Option dient dazu, um die Berechnung des Barausgleichs darzustellen. Wenn der tatsächliche Börsenkurs des Basiswertes höher ist als der Bezugspreis der Kauf-Option, weist die Kauf-Option immer einen Wert am Laufzeitende auf.

Der Barausgleich ermittelt sich aus dem aktuellen Wertpapierkurs abzüglich des Bezugspreises der Option. Die Zahlung des Barausgleichs an den Inhaber erfolgt vom Herausgeber der Option. Die Clearing- bzw. Abrechnungsstelle der Terminbörse wickelt die Zahlung ab. Die Zahlungspflichten werden in der Regel schnell erfüllt, damit eine Marktstabilität gewährleistet werden kann. Auf dem angegebenen Referenz- bzw. Brokerkonto des Inhabers wird die Zahlung gutgeschrieben. Folglich stellt der Barausgleich die Abschlusszahlung eines Optionsgeschäfts dar.

Barausgleich-Formel
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