Eine Aktienoption verleiht dessen Besitzer das Recht, Aktien in einer bestimmten Anzahl zu einem vorher festgelegten Preis und innerhalb einer vorher festgelegten Frist zu kaufen oder zu verkaufen.
Aktienoptionen werden zur Kategorie der Derivate gezählt. Dessen Wert leitet sich von dem Wert der zugrunde liegenden Aktie ab. Das der Option zugrunde liegende Wertpapier wird auch als Underlying oder Basiswert bezeichnet. Dabei können Optionen auch auf andere Wertpapiere, Währungen, Indizes oder Futures gehandelt werden. Bei Aktienoptionen handelt es sich beim Basiswert um Aktien eines börsennotierten Unternehmens. |
Eine Aktienoption ist ein standardisierter Vertrag zwischen zwei Parteien und besitzt folgende Eigenschaften:
- Eine Laufzeit sowie einen Fälligkeitstermin
- Einen vordefinierten Kaufpreis oder Verkaufspreis
- Eine vorab definierte Anzahl an Aktien
Somit ist eine Aktienoption kein Unternehmensanteil. Vielmehr verbrieft die Option das Recht, Aktien innerhalb der vorhergehend beschriebenen Spezifikationen zu erwerben oder zu veräußern.
Aktienoptionen aus Sicht des Käufers
Der Inhaber (Käufer) der Aktienoption besitzt ein Wahlrecht. Er kann entscheiden, ob die Aktienoption zur Fälligkeit ausgeübt wird oder nicht. Wird diese ausgeführt, besteht für den Stillhalter (Verkäufer der Option) eine bindende Verpflichtung zur Erbringung der vertraglich festgelegten Leistung. Aktienoptionen werden deshalb auch als bedingte Termingeschäfte bezeichnet. Der Stillhalter erhält zu Beginn des Termingeschäftes eine sogenannte Optionsprämie. Macht der Inhaber (Käufer) von seinem Wahlrecht der Nichtausübung Gebrauch, wird die Option wertlos und verfällt. Die Prämie wird vom Verkäufer dennoch vereinnahmt.