Auftragsstimmrecht bezeichnet die Möglichkeit eines Aktionärs einer Aktiengesellschaft, sein Stimmrecht bei einer Hauptversammlung an einen Dritten zu übertragen, der das Stimmrecht im Namen des Aktionärs ausübt.
Auftragsstimmrecht: Weitergabe des Stimmrechts an Dritte
Macht ein Aktionär von seinem Recht Gebrauch, sein Stimmrecht an einen Dritten weiterzugeben und diesen das Stimmrecht ausüben zu lassen, liegt ein Auftragsstimmrecht vor. Die Übertragung des Stimmrechts bedarf der Schriftform und ist an Banken oder sonstige Bevollmächtigte wie zum Beispiel Notare, Anwälte, Steuerberater oder Unternehmensberater möglich. Eine Übertragung ist auch an Angehörige des betreffenden Aktionärs möglich. In der Regel ist es üblich, die eigene Depotbank des Aktionärs mit dem sogenannten Auftragsstimmrecht zu betrauen.