Börsennotierung – Definition & Erklärung

Börsennotierung

Mit Börsennotierung wird das erfolgreiche Durchlaufen des börsenrechtlichen Zulassungsverfahrens von fungiblen und handelbaren Wertpapieren (Effekten) an einem regulierten Markt bezeichnet. Das heißt, die Wertpapiere können nach der Börsenzulassung an der Börse gehandelt werden. Infolgedessen ist der Emittent an einige Zulassungsfolgepflichten gebunden, wie z. B., dass er sogenannte Ad-Hoch-Mitteilungen verpflichtend veröffentlichen muss.

Große Unternehmen lassen ihre Aktien üblicherweise an mehreren Börsenplätzen im In- und Ausland notieren (Stichwort: Dual Listing), um den Streubesitz und die Marktliquidität zu verbessern.

Börsennotierung Beispiel

Die Bayer AG lies ihre Aktien September 2007 an der NYSE (New Yorker Börse) und Oktober 2011 an der LSE listen.

Wissenswert: Bedingt durch den Online Handel (Synonym: Computerhandel – Xetra) ist die Marktliquidität normalerweise auf dem Hauptnotierungsplatz zentriert. Es ist heute im Gegensatz zu früher nicht mehr so wichtig an mehreren Börsen gelistete zu sein. Vor allem weil das für das Unternehmen auch Kosten verursacht. So zogen sich schon einige Firmen aus diesem Grund wieder von Börsenplätzen zurück – Stichwort: Delisting.

Über den Autor

Du willst profitables Trading erlernen?

Wir zeigen dir durch profitable und jahrelange erprobte Trading-Strategien ein Vermögen aufzubauen ohne überdurchschnittliche Risiken eingehen zu müssen.
Telegram_logo

Exklusive Analysen und Inhalte in unserer Telegram-Gruppe!