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Börsennotierung
Börsennotierung

Mit Börsennotierung wird das erfolgreiche Durchlaufen des börsenrechtlichen Zulassungsverfahrens von fungiblen und handelbaren Wertpapieren (Effekten) an einem regulierten Markt bezeichnet. Das heißt, die Wertpapiere können nach der Börsenzulassung an der Börse gehandelt werden. Infolgedessen ist der Emittent an einige Zulassungsfolgepflichten gebunden, wie z.B., dass er sogenannte Ad-Hoch-Mitteilungen verpflichtend veröffentlichen muss.

Große Unternehmen lassen ihre Aktien üblicherweise an mehreren Börsenplätzen im In- und Ausland notieren (Stichwort: Dual Listing), um den Streubesitz und die Marktliquidität zu verbessern.

Börsennotierung Beispiel

Die Bayer AG ließ ihre Aktien September 2007 an der NYSE (New Yorker Börse) und Oktober 2011 an der LSE listen.

Wissenswert: Bedingt durch den Online Handel (Synonym: Computerhandel – Xetra) ist die Marktliquidität normalerweise auf dem Hauptnotierungsplatz zentriert. Es ist heute im Gegensatz zu früher nicht mehr so wichtig, an mehreren Börsen gelistete zu sein. Vor allem, weil das für das Unternehmen auch Kosten verursacht. So zogen sich schon einige Firmen aus diesem Grund wieder von Börsenplätzen zurück – Stichwort: Delisting.

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