Downgrade – Definition & Erklärung

Downgrade“ oder „Downgrading“ bezeichnet generell eine Herabstufung und wird im Börsenumfeld insbesondere bei der Bonitätseinstufung von Schuldnern und der Einsortierung eines börsennotierten Unternehmens in ein bestimmtes Börsensegment benutzt.

Wer führt die Bonitätseinstufung durch?

Die Bonitätseinstufung von Schuldnern erfolgt durch nationale und internationale Unternehmen, die die Kreditwürdigkeit von Häuslebauern wie von weltweit operierenden Wirtschaftsunternehmen bewertet. Ergibt sich aufgrund der Geschäftstätigkeit ein negativer Ausblick auf den Erfolg des Unternehmens, wird durch das bewertende Unternehmen die Kreditwürdigkeit herabgestuft (Downgrading). Damit wird beispielsweise für Banken deutlich, dass sich bei der Vergabe von Krediten höhere Risiken ergeben. Die Gewährung eines Kredites kann sich somit verteuern oder wird versagt. Das bewertende Unternehmen verfügt somit über erheblichen Markteinfluss.

Der Handel mit Aktien ist in unterschiedliche Segmente gegliedert, um den Handel mit Wertpapieren zu erleichtern und Unternehmen mit geringerem Umsatz einen Marktzugang zu ermöglichen. In Deutschland bilden die 40 umsatzstärksten Aktien mit der größten Marktkapitalisierung den „Deutscher Aktien Index“ (DAX). Für Wertpapiere mit geringerem Umsatz sind weitere Marktsegmente vorgesehen.

Neben dem regulierten Markt (u.a. DAX, CDAX) gibt es den Freiverkehr, in dem Wertpapiere gehandelt werden, die nicht den Bestimmungen des Wertpapierhandelsgesetzes unterliegen. Innerhalb dieser Hierarchie können Unternehmen aufgrund ihrer wirtschaftlichen Entwicklung aus dem DAX in ein weniger prestigeträchtiges Marktsegment oder den Freiverkehr herabgestuft werden (Downgrading).

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