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Stimmrecht

Über ein Stimmrecht verfügen Investoren, wenn sie Inhaber von Stammaktien sind. In diesem Fall können die Aktionäre im Rahmen der Hauptversammlung der jeweiligen Aktiengesellschaft ihr Recht zur Stammabgabe geltend machen. Selbstverständlich ist die Stimmkraft eines einzelnen Aktionärs durch den individuellen Aktienbesitz geregelt.

Stimmrecht von Aktionären

Allerdings sind Aktionäre nicht dazu verpflichtet, Entscheidungen bei der Hauptversammlung durch die eigene Stimme selbst zu treffen. Das Stimmrecht kann nämlich auch an Dritte weitergegeben werden – sowohl an Freunde, Bekannte und Verwandte, als auch an Unternehmen wie Kreditinstitute, welche die Aktien verwahren.

Ein Stimmrecht besitzen nur Stammaktien, nicht etwa Besitzer von Vorzugsaktien. Während Aktionäre mit einer Stammaktie ihr Stimmrecht geltend machen können, haben Aktionäre mit Vorzugsaktien das Recht, bei der Gewinnverteilung einen Teil zu erhalten.

Während man mit einer Stammaktie also bei konkreten Entscheidungsfindungsprozessen seine Meinung kundgeben und somit auch den Prozess beeinflussen kann, erhält man als Besitzer einer Vorzugsaktie „nur“ Anteile am Gewinn eines Unternehmens, was im Rahmen der Stammaktie für gewöhnlich auch der Fall ist.

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