Bei der Abgeltungssteuer handelt es sich um eine Quellensteuer, die auf Kapitalerträge anfällt. Die Abgeltungssteuer gibt es seit 2009 und sie ist eine Nachfolge der vorherigen Kapitalertragssteuer. Rechtliche Basis für die Steuer ist der § 32d des Einkommensteuergesetzes. Berechnet wird die Abgeltungssteuer auf alle Erträge, die aus Kapitalvermögen resultieren. Dazu gehören insbesondere Zinsen, Dividenden, Kurs- und Währungsgewinne. Die Steuer ist daher auch für Trader relevant.
Key Facts
- Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer und fällt auf Kapitalerträge aus privatem Vermögen an
- Trader müssen Gewinne aus dem Handel mit Aktien, Devisen, CFDs und anderen Derivaten versteuern
- Damit Bank oder Broker unter Umständen keine oder weniger Abgeltungssteuer abführen müssen, können Trader einen Freistellungsauftrag erteilen
- Die Abgeltungssteuer beläuft sich auf 25 Prozent, eventuell plus Soli und Kirchensteuer
Wer muss in Deutschland Abgeltungssteuer zahlen?
In Deutschland müssen alle Menschen Abgeltungssteuer zahlen, die uneingeschränkt steuerpflichtig sind. Voraussetzung ist ebenfalls, dass im Inland Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt werden. Das gilt allerdings ausschließlich für Privatpersonen. Kapitalerträge in einem Unternehmen unterliegen nicht der Steuerpflicht im Rahmen der Abgeltungssteuer. Die Steuerpflicht greift ebenso für Minderjährige, die bereits Gewinne mit ihrem Kapital erzielen.
Wann ist die Abgeltungssteuer zu zahlen?
Für Trader ist es wichtig zu wissen, dass bei der überwiegenden Mehrheit aller gehandelten Finanzprodukte auf die Gewinne Abgeltungssteuer zu zahlen ist. Das gilt für:
- Aktien
- ETFs
- Devisen (Forex-Trading)
- CFDs
- Futures
- Optionen
Beim Handel mit CFDs, Futures und Optionen fallen ausschließlich Kursgewinne an. Diese sind im Zuge der Abgeltungssteuer mit 25 Prozent zu versteuern. Gleiches gilt für Währungsgewinne, die Sie beim Handel mit Devisen erzielen. Für Aktien trifft dies ebenfalls zu, denn auch hier sind Kurs- und etwaige Währungsgewinne zu versteuern. Darüber hinaus fallen unter Umständen Erträge in Form von Dividenden unter die Steuer, die Ihnen gutgeschrieben werden.
Eine Ausnahme gibt es beim Handel mit Kryptowährungen wie dem Bitcoin. In dem Fall greift nicht die Abgeltungssteuer, da es sich um private Veräußerungsgeschäfte handelt. Aus dem Grund wird zur Besteuerung der individuelle Einkommensteuersatz angesetzt. Angeben müssen Sie die aus dem Handel mit Kryptowährungen resultierenden Gewinne natürlich dennoch.
Wie hoch ist die Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer beläuft sich in Deutschland auf pauschal 25 Prozent der Gewinne.
Sollte Ihr persönlicher Einkommensteuersatz allerdings geringer ausfallen, können Sie beim Finanzamt einen Antrag stellen. Sie beantragen, dass statt der 25 Prozent Ihr persönlicher Einkommensteuersatz für die Besteuerung der Gewinne angesetzt wird.
Gehören Sie zu den etwa zehn Prozent aller einkommensteuerpflichtigen Menschen in Deutschland, die noch einen Soli zahlen? In dem Fall wird dieser in Höhe von 5,5 Prozent ebenfalls auf die Abgeltungssteuer erhoben. Wenn Sie Kirchensteuer zahlen, erhöht sich der Steuersatz noch einmal. Es kommen dann – je nach Bundesland – entweder acht oder neun Prozent Kirchensteuer hinzu. Dann beläuft sich der Satz zum Beispiel auf insgesamt 26,375 Prozent.
Beispiel für die Berechnung der Abgeltungssteuer
Nehmen wir in einem Beispiel an, dass Sie weder Solidaritätszuschlag noch Kirchensteuer zahlen müssen. In dem Fall gilt bei der Abgeltungssteuer der Steuersatz in Höhe von 25 Prozent. Gehen wir im Beispiel davon aus, dass Sie im vergangenen Jahr mit dem Trading Gewinne in Höhe von 10.000 Euro erzielt haben.
Zunächst würden Sie Ihren Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro nutzen. Dieser Betrag steht jedem Steuerpflichtigen pro Jahr zur Verfügung. Auf die restlichen 9.000 Euro fällt dann die Abgeltungssteuer an:
- Gewinne beim Trading: 10.000 Euro
- Sparer-Pauschbetrag: 1.000 Euro
- Zu versteuernde Erträge aus Kapitalvermögen: 9.000 Euro
- Steuersatz: 25 Prozent
- Zu zahlende Abgeltungssteuer: 2.250 Euro
- Nettogewinn (nach Steuern): 7.750 Euro
Was ist bei ausländischen Kapitalerträgen?
Erzielen Sie Kapitalerträge im Ausland? Auch darauf fällt grundsätzlich die Abgeltungssteuer an. Haben Sie ein Depot bzw. Handelskonto bei einem inländischen Broker, führt dieser die Abgeltungssteuer automatisch ab. Befindet sich der Anbieter im Ausland, müssen Sie die Erträge auf jeden Fall in der Einkommensteuererklärung angeben. Darauf basierend nimmt das Finanzamt später den Steuerabzug vor.
Das gilt unter Umständen auch unter der Voraussetzung, dass Sie für die ausländischen Kapitalerträge im Ausland bereits eine Quellensteuer abgeführt haben. Allerdings hat Deutschland mit vielen Staaten ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, um diese Doppelbesteuerung zu verhindern.
Freistellungsauftrag erteilen
Wie erwähnt, steht jedem Steuerpflichtigen in Deutschland ein sogenannter Sparer-Pauschbetrag zur Verfügung. Dieser beläuft sich auf 1.000 Euro pro Person und Verheiratete können zusammen 2.000 Euro nutzen. Damit dieser Pauschbetrag bei der Abfuhr der Abgeltungssteuer durch Ihren Broker berücksichtigt wird, müssen Sie einen Freistellungsauftrag erteilen.
In dem Fall geben Sie Ihrer inländischen Bank oder dem Broker die Anweisung, bis zur Höhe des freigestellten Betrages keine Abgeltungssteuer für entsprechende Gewinne abzuführen. Einem im Ausland ansässigen Broker müssen Sie keinen Freistellungsauftrag erteilen, da dieser die Abgeltungssteuer ohnehin nicht an das deutsche Finanzamt abführt.
Übersteigen Ihre Gewinne den Sparer-Pauschbetrag und damit den Freistellungsauftrag, muss die Abfuhr der Steuer auf den überschüssigen Gewinn erfolgen.
Weitere Beiträge zum Thema Steuern auf Trading.de
- Auf Trading.de findest du mehrere Beiträge zum Thema Steuern. Du erhältst dort interessante Informationen, unter anderem zu Daytrading Steuern und wie Gewinne beim Forex-Trading versteuert werden müssen.
Fazit zur Abgeltungssteuer
Wenn Sie beim Trading Gewinne kalkulieren, sollten Sie die Abgeltungssteuer nicht vergessen. Im Normalfall reduzieren sich Ihre Trading Gewinne nach Abzug der Abgeltungssteuer um 25 Prozent, wenn wir einmal den Sparer-Pauschbetrag außen vor lassen. Auf sämtliche Erträge aus Kapitalvermögen fällt die Abgeltungssteuer an.
Das bezieht sich zum Beispiel auf Trading Gewinne, die aus dem Handel mit Aktien, Derivaten und ETFs entstehen. Lediglich beim Handel mit Kryptowährungen greift Ihr persönlicher Einkommensteuersatz, da es sich um private Veräußerungsgeschäfte handelt.
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Weiterführende Links
- Einkommensteuergesetz (EStG) – § 32d Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Kapitalertragsteuerentlastung – Bundeszentralamt für Steuern
- Doppelbesteuerungsabkommen – Bundesministerium der Finanzen