MiFID ist die Abkürzung für Markets in Financial Instruments Directive und beschreibt die harmonisierte Regulierung von Finanzinstrumenten auf dem europäischen Binnenmarkt. Die MiFID wurde 2004 eingeführt und durch die MiFID II, die 2018 in Kraft getreten ist, weiterentwickelt.
Die Richtlinie zielt darauf ab, die Wettbewerbsbedingungen für den Handel mit Finanzinstrumenten zu verbessern und den Anlegerschutz zu stärken. Finanzinstrumente, die von der MiFID erfasst werden, umfassen Aktien, Anleihen, Derivate und andere strukturierte Produkte. Auch Investmentfonds und Exchange Traded Funds (ETFs) fallen unter die MiFID-Regulierung.
Hintergrund der neuen MiFID II Richtlinie
Mit der Finanzkrise verloren viele Anleger ihr Erspartes mit Wertpapieren, deren Funktion sie von Anfang an nicht verstanden hatten. Die Aufseher in Brüssel reagierten darauf und verlangten danach, den Handel mit Wertpapieren erheblich transparenter zu gestalten und den Schutz der Anleger entsprechend zu verstärken. So wurde am Ende MiFID I zu MiFID II weiterentwickelt.
Wesentliche Punkte dieser Umsetzung sind:
- Der Wertpapierhandel soll auf den geregelten Börsenhandel konzentriert werden.
- Das sogenannte Dark-Pool-Trading, also der direkte Handel zwischen zwei anonymen Akteuren, soll eingeschränkt werden.
- Anleger müssen sehr viel umfassender über die Kosten aufgeklärt werden, die in Verbindung mit dem Wertpapier anfallen.
- Für den Erwerb von Wertpapieren ist eine Geeignetheitsprüfung Voraussetzung.
- Bei telefonischen Beratungen müssen diese aufgezeichnet und die Tonträger mindestens fünf Jahre verwahrt werden.
- Die Eignung für das Investment muss durch den Finanzberater laufend überprüft werden.
- Über die persönlichen Beratungen ist ein detailliertes Protokoll anzufertigen, das sowohl vom Anleger als auch vom Berater unterschrieben werden muss.
Für den außerbörslichen Handel bringt MiFID II ebenso Neuerungen. Es wurde eine neue Gruppe geschaffen: Organized Trading Facilities, kurz OTFs. Dieser werden die Handelsplattformen für den außerbörslichen Handel zugeordnet. Die Gruppe unterliegt ebenfalls der Regulierung.
MiFID II: Anwendungsbereich
Je nach Art und Volumen sowie Anlagetätigkeiten haben die Regelungen aus MiFID II auf die Akteure unterschiedliche Auswirkungen. Dabei ist jedoch keine Kategorie an Firmen von den Bestimmungen ausgenommen.
MiFID II gilt definitionsgemäß für Wertpapierfirmen, Banken, spezielle nicht finanzielle Gegenparteien, zentrale Gegenparteien und Drittlandfirmen, die Wertpapierdienstleistungen sowie Anlagetätigkeiten in der Europäischen Union ausführen.
Den zuständigen Behörden der einzelnen Länder ist die Entscheidung vorbehalten, wen sie im Sinne dieser Definitionen als Wertpapierfirma gemäß MiFID II/MiFIR betrachten.
Wesentliche Regelungen für den Schutz der Anleger
Der Anlegerschutz wurde insbesondere in den Bereichen der Gestaltung sowie Überwachung von Finanzprodukten, der Kostentransparenz sowie der Geeignetheitsprüfung gestärkt. Darüber hinaus werden mit der MiFIR (Markets in Financial Instruments Directive) zusätzliche Regelungen zu Meldepflichten und Transparenzpflichten geschaffen.
Gestaltung von Finanzprodukten
Um die Produkte für den Kunden noch stärker an seine Bedürfnisse und Ziele auszurichten, sind sogenannte Zielmärkte definiert worden. Damit wird deutlich, welche Kundengruppe für ein bestimmtes Produkt geeignet ist.
Die Zielmärkte orientieren sich dabei an folgende Kriterien:
- Anlegertyp
- Fähigkeit, finanzielle Verluste tragen zu können
- Risikobereitschaft sowie Risiko-Renditeprofil
- Anlageziele
- Anlagehorizont
Außerdem werden für sogenannte verpackte Anlageprodukte (Produkte, die nicht direkt, sondern indirekt am Kapitalmarkt investiert werden), kurz PRIIPs, Basisinformationsblätter (Key Information Documents, kurz KIDs) erstellt, die an die Stelle der Produktinformationsblätter (PIB) treten. Dadurch soll die Transparenz und Vergleichbarkeit verbessert werden.
Kostentransparenz
Die neuen Standards sollen die Kostentransparenz erhöhen. Sämtliche dem Produkt zugrunde liegenden Produktkosten und Dienstleistungskosten werden offengelegt.
Dazu gehören:
- Gesamtkosten: Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit dem Wertpapier, der Dienstleistung und der Entwicklung sowie Strukturierung anfallen.
- Zuwendungen: Alle Zuwendungen, welche Banken in Verbindung mit der Wertpapierdienstleistung erhalten.
Geeignetheitsprüfung
Bei jeder Anlageberatung muss eine Geeignetheitserklärung erstellt und dem Anleger ausgehändigt werden. Diese ersetzt das bis vor dem 03.01.2018 erforderliche Beratungsprotokoll.
Mit der Geeignetheitsprüfung ist vom Berater Folgendes zu prüfen:
- ob das empfohlene Geschäft den Anlagezielen des Kunden entspricht
- ob der Kunde das aus dem Geschäft entstehende finanzielle Risiko tragen kann
Banken sind verpflichtet, die Kommunikation zwischen Berater und Kunde, die sich auf Annahme, Übermittlung sowie Ausführung der Aufträge des Kunden bezieht, aufzuzeichnen.