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Die vom Bundesrat zugestimmte Änderung des Jahressteuergesetz am 22.11.2024 bringt gute Nachrichten für Trader in Deutschland: Trader können zu viel gezahlte Steuern auf Verluste in Termingeschäften bis 2020 rückwirkend zurückfordern. Bedeutet: Verlustverrechnungsbeschränkungen für Termingeschäfte (Optionen, Futures, CFDs und Forex) gibt es ab sofort nicht mehr.

Jahressteuergesetz 2024

In diesem Beitrag zeigen wir dir, was die Gesetzesänderung bedeutet und wie du zu Unrecht versteuerte Gelder 2025 zurückfordern kannst.

Schau dir jetzt an, was sich im Steuerrecht für Trader ab 2025 und rückwirkend bis 2020 verändert:

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Entlastungen für Trader aus dem Jahressteuergesetz 2024:

  • Die Verlustverrechnungsbegrenzung auf Termingeschäfte fällt weg.
  • Trader können zu Unrecht gezahlte Steuern auf Verluste bis 2020 rückwirkend zurückholen.
  • Verluste auf Termingeschäfte sind uneingeschränkt verrechenbar.
  • Ein Einspruchsverfahren hilft dabei, bereits gezahlte Trading Steuern aus Termingeschäften zurückzuholen.

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Jahressteuergesetz 2024 entlastet Trader

Mitte Juni wurde der Referenzentwurf des Jahressteuergesetzes 2024 erstmals veröffentlicht. Im November 2024 nun die Gewissheit: Der Bundesrat stimmt dem Referenzentwurf zu – er tritt in Kraft. Für Trader sind das wichtige Nachrichten. Denn der Referenzentwurf sieht Erleichterungen für Trader in Hinblick auf die Verlustverrechnungsbeschränkungen für Termingeschäfte vor.

Verlustbegrenzungen für Termingeschäfte fallen Weg

Bislang konnten Trader Verluste aus Termingeschäften nur bis zu einer Höhe von 20.000 Euro in der Steuererklärung geltend machen. Zu den Termingeschäften zählen der Handel mit CFDs, Futures, Optionen oder auch Forex (Währungen). Beim Handel traden Anleger in kürzesten Zeiträumen auf steigende oder fallende Kurse – ohne den Basiswert (zum Beispiel den Rohstoff Öl) tatsächlich zu besitzen. Gerade solche Strategien gelten als Hochrisikogeschäfte, da sie immer wieder mit hohen Verlusten einhergehen. Zum Vergleich: 76 Prozent der Kleinanlegerkonten realisieren beim CFD Trading Verluste.

Folgende Finanzprodukte gehören zu den Termingeschäften:

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Verluste nochmals versteuern: Das soll hat sich jetzt ändern

Termingeschäfte versteuern Jahressteuergesetz 2024

Trader, deren Verluste seit 2020 jährlich 20.000 Euro überstiegen, mussten weitere Verluste normal versteuern. Angenommen die Gewinne aus dem Trading lagen 2021 bei 100.000 und die Verluste bei 200.000 Euro hat der Trader 100.000 Euro Verlust gemacht, konnte aber nur 20.000 Euro anrechnen. Auf die verbleibenden 80.000 Euro mussten in der Vergangenheit dann nochmals Steuern gezahlt werden. So wird aus 100.000 Euro Verlust schnell ein Minusgeschäft in Höhe von 121.100 Euro.

Der Referenzentwurf stuft nun genau diese Regelung als unfair ein.
Der Bundesrat stimmt dem zu. Da die Regelung nun wegfällt, lassen sich Verluste aus Termingeschäften wieder in voller Höhe in der Steuererklärung verrechnen.

Gezahlte Steuern auf Verluste rückwirkend zurückholen

Fairness schafft das Jahrssteuergesetz 2024 nun für Trader in der Zukunft, aber auch rückwirkend. So soll es Kapitalanlegern möglich sein, zu Unrecht versteuerte Verluste aus Termingeschäften rückwirkend bis 2020 zu beanstanden.

Dieser Anspruch besteht ab Mitte Januar. Wir empfehlen es, die Steuern über einen Steuerberater zurückzuholen. Sie haben die beste Expertise in diesem Bereich. Einspruchsverfahren sind hier eine Variante. Wichtig ist insbesondere, dass Änderungen an alten Bescheiden verlangt werden. Noch ist fraglich, ob die Regierung genau für diesen Zweck ein Formular entwickeln, dass es bürokratisch erleichtert, die Steuern zurückzuholen.

Fazit: Geplante Steuerentlastungen für Trader ab 2025

Das Jahressteuergesetz 2024 schafft die gewünschten Erleichterungen für Trader. Termin-Trading wird nun wieder deutlich attraktiver, da Verluste nicht mehrfach schmerzen.

Weiterführende Quellen:

  • Pressemitteilung FDP: MEYER/HERBRAND: Stellen Steuerfairness her und unterstützen Kapitalanleger
  • RND Redaktion: Ampel-Einigung: Verluste aus Termingeschäften können künftig unbegrenzt verrechnet werden
  • Finanzen.net: Steuerrecht für Trader – Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte gestrichen!
  • Haufe.de: Jahressteuergesetz (JStG) 2024

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Häufige Fragen und Antworten zum Jahressteuergesetz 2024

Was ist das Jahressteuergesetz 2024?

Das Jahressteuergesetz 2024 setzt zahlreiche Änderungen in Bezug auf das Steuerrecht um – unter anderem auch im Kapitalrecht. Für Trader fällt die Verlustverrechnungsbegrenzung bei Termingeschäften weg.

Was bedeutet das Jahressteuergesetz 2024 für Trader?

Für Trader bringt das Jahressteuergesetz 2024 Erleichterungen. Verluste aus Termingeschäften lassen sich aktuell bis maximal 20.000 Euro steuerlich entgegenrennen. Auf weitere Verluste sind Steuern zu erbringen. Diese Regelung wird mit dem Jahressteuergesetz 2024 rückwirkend bis 2020 aufgehoben.

Maren Dinges
Maren Dinges hat bereits mehr als 4 Jahre Erfahrungen im Trading Bereich. Als Content Marketing Strategin kuratiert, recherchiert und selektiert Maren bei Trading.de anlagerelevantes Wissen und bereitet es so auf, dass Trader auf Basis persönlichen Kriterien zwischen Anlageformen qualitativ wählen können.
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