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Ultimo (italienisch „Letzte“) bezeichnet den letzten Börsen-, Banken- oder allgemeinen Geschäftstag des Monats. Außerdem bezeichnet dieser Begriff die Gültigkeitsdauer eines limitierten Verkaufs- oder Kaufauftrags bis zum Ende des Monats. Diese Regelung erleichtert die intensive Handelstätigkeit an der Börse. Zudem wird der Begriff für den Tag verwendet, an dem ein Termingeschäft ausgeführt wird.

Setzt ein Anleger beim Aktienkauf ein Limit, kann dieses bis Ultimo aufrechterhalten werden, was bedeutet, dass das Limit bis zum Monatsende aufrechterhalten wird. Jedoch dient die Bezeichnung Ultimo nicht nur für den letzten Börsentag eines Monats. Sie kann ebenfalls das Quartals- oder Jahresende kennzeichnen. Um eventuelle Missverständnisse abzuwenden, wird für den letzten Börsentag des Jahres der Begriff Jahresultimo verwendet.

Ultimo im Börsenalltag

In der Regel bezeichnet der Begriff Ultimo den letzten Tag des aktuellen Monats. Je nach Monat fällt dieser auf den 30. oder 31. Tag, im Februar jedoch auf den 28. Tag. In Schaltjahren verschiebt sich dieser auf den 29. Tag. Soll eine Zinsgutschrift oder eine Überweisung zum Monatsende erfolgen, gilt als Ausführungstermin der Monatsultimo

Beim Börsenhandel ist zu beachten, dass am Wochenende oder an Feiertag kein Handel stattfindet. Der Ultimo befindet sich in diesem Fall am letzten Börsentag des Monats. Der Hintergrund dieser Begriffsverwendung liegt darin, dass es nicht möglich ist, limitierte Wertpapier-Aufträge unendlich lange aufrechtzuerhalten. Derartige Aufträge können in der Regel nur bis zum Ende des Monats aufrechterhalten und ausgeführt werden. Meist werden Wertpapieraufträge von den Banken ausgeführt. Sie richten sich nach den geltenden Ausführungsgrundsätzen im Wertpapiergeschäft.

Ultimo bei Kontoabrechnungen und Bankgeschäften

Kontoabrechnungen werden von den Banken ebenfalls zum Ultimo erstellt. In Deutschland erfolgen die Kontoabrechnungen quartalsweise, deshalb werden sie nur zum letzten Tag eines jeden dritten Monats erstellt. Kontoauszüge sind hingegen jederzeit erhältlich. Sie werden nicht nur zum Monatsende erstellt. 

Bei Bankgeschäften ist mit dem Begriff Ultimo in der Regel der letzte Bankgeschäftstag eines Monats gemeint. Das bedeutet in der Praxis, dass der Ultimo ebenfalls am letzten vorangehenden Geschäftstag liegen kann, sofern der letzte Kalendertag auf einen Feiertag oder ein Wochenende fällt. 

Flexibilität und Schutz bei Wertpapierorders

Bei Wertpapiergeschäften können Anleger durch explizite Weisungen die Ausführung ihrer Aufträge anpassen. Solche Weisungen können Limits oder den Börsenplatz betreffen. Derartige Weisungen können die Berücksichtigung von Limits oder den Börsenplatz betreffen. Als Orders werden Verkaufs- oder Kaufaufträge für Wertpapiergeschäfte bezeichnet, die über die Börse ausgeführt werden. Sie werden von den Kreditinstituten oder einem Broker in Auftrag gegeben. Eine Order gibt an, von welchem Wertpapier welche Stückzahl ge- oder verkauft werden soll. 

Bei der Ordererteilung kann der Investor verschiedene Zusätze in Auftrag geben. Sie schützen ihn vor ungünstigen Effekten bei kurzfristigen Kursschwankungen, die entstehen, bevor der eigentliche Kauf oder Verkauf ausgeführt wird. 

Limitierte und unlimitierte Orders

Unter anderem ist es möglich, eine limitierte Order abzugeben. Eine limitierte Order legt den Höchstpreis für den Kauf und den Mindestpreis für den Verkauf eines Wertpapiers fest. Der Kauf wird nur dann ausgeführt, wenn der Preis unterhalb des festgelegten Höchstpreises liegt. Handelt es sich um eine Verkaufsorder, findet der Verkauf nur oberhalb des Mindestpreises statt. Auftraggeber können immer festlegen, wie lange die Order ihre Gültigkeit behalten soll. Wird keine Angabe getätigt, wird die Gültigkeit nach den Sonderbedingungen bestimmt. In der Regel sind unlimitierte Aufträge lediglich tagesgültig.

Ein tagesgültiger Auftrag gilt nur für den laufenden Handelstag, an dem die Order aufgegeben wurde. Wird die Order nicht ausgeführt, wird sie bei Handelsschluss automatisch gelöscht. Gibt ein Anleger eine tagesgültige Order außerhalb der Handelszeiten auf, gilt sie für den nächsten Handelstag. Wird eine unbefristete Order erteilt, hängt die Dauer der Gültigkeit vom Börsenplatz ab. Hier kann sich die Dauer maximal zwischen 90 und 360 Tagen belaufen. Wird eine limitierte Order abgegeben, ist diese in der Regel zeitlich befristet bis Ultimo.

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