Aktientausch – Definition & Erklärung

Aktientausch

Ein Aktientausch bezeichnet eine Form der Finanzierung bei Fusionen von Unternehmen. Soll ein Unternehmen durch ein anderes übernommen werden, besteht die Möglichkeit, einen Aktientausch durchzuführen. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich bei beiden Unternehmen um börsennotierte Unternehmen, sprich Aktiengesellschaften (AG) oder zumindest Kommanditgesellschaften auf Aktien (KG a. A.) handelt. Ferner müssen beide Beteiligten eigene Aktien in ihrem Bestand halten oder die Bewilligung besitzen, neue Aktien auszugeben.

Bei der Übernahme wird der Preis des aufzukaufenden Unternehmens mithilfe der Aktien des Kaufunternehmens bezahlt. In der Regel übernimmt ein größeres Unternehmen ein kleineres. Es ist jedoch auch umgekehrt möglich. Diese Sonderform wird auch Reverse Takeover genannt. Hier erwirbt ein kleineres Käuferunternehmen ein größeres Zielunternehmen mit eigenen Aktien.

Ein Aktientausch kann über bereits im Umlauf befindliche Aktien im Eigenbestand erfolgen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, neue Aktien zu emittieren (sog. junge Aktien) und den Tausch über diese durchzuführen. Die Emission erfolgt als eine Kapitalerhöhung gegen eine Sacheinlage. Die Sacheinlage stellen hierbei die Aktien des zu übernehmenden Unternehmens dar.

Tauschen Unternehmen gegenseitig Anteile an Firmen aus, spricht man ebenfalls von einem Aktientausch. Diese Art von Tausch dient dazu, die Reichweite der Beteiligungen zu erhöhen.

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