Grundsätzlich sind alle Personenunternehmen ab einem bestimmten Jahresumsatz und alle juristischen Unternehmensformen wie GmbH, KG oder AG bilanzierungspflichtig. Der linke Teil einer Bilanz wird als Aktiva bezeichnet. Hier werden alle Vermögenswerte einer Gesellschaft zusammengefasst.
Wissenswert: Die Aktiva wird unterteilt in Anlagevermögen und Umlaufvermögen.
Was fällt unter Anlagevermögen?
Zum Anlagevermögen zählen unter anderem Sachwerte wie Grundstücke, Produktionsgebäude, Maschinen und technische Anlagen, der Fuhrpark sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung. Dazu zählen jedoch auch immaterielle Werte wie Patente, Schutzrechte oder Konzessionen. Auch Geschäfts- oder Firmenwerte können dazugezählt werden.
Was ist Umlaufvermögen?
Das Umlaufvermögen beinhaltet alles an geldwerten Beständen, die im „Umlauf“ sind. Dazu gehören Vorräte wie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie unfertige Erzeugnisse und Warenlagerbestände. Zum Umlaufvermögen zählen des Weiteren auch offene Forderungen und Wertpapiere. Liquide Mittel wie Kassenbestand oder Bankguthaben zählen ebenfalls zum Umlaufvermögen.
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Wissenswert: Das Gegenteil von Aktiva in einer Bilanz ist Passiva. Diese steht auf der rechten Seite der Bilanz und bildet die Herkunft bzw. die für die Aktiva eingesetzten Mittel ab. So sind auf dieser Seite der Bilanz das Eigenkapital des Unternehmens, das Fremdkapital, Verbindlichkeiten sowie auch Rückstellungen für künftige Investitionen zu finden.