Als Altaktionäre werden Anteilseigner eines Unternehmens bezeichnet, die bereits vor einer Änderung an der Anteilsstruktur an dem Unternehmen beteiligt waren.
Wissenswert: Änderungen in der Struktur können Kapitalerhöhungen oder Neuemissionen (die Herausgabe sogenannter Jungen Aktien) sein. Altaktionäre besitzen zu diesem Zeitpunkt bereits Anteile an dem Unternehmen.