Als Altaktionär bezeichnet man in einer Aktiengesellschaft die Investoren, die bereits vor einer Kapitalerhöhung oder der Ausgabe junger Aktien Anteile an dem Unternehmen besitzen. Altaktionäre haben das Recht, bei neuen Kapitalmaßnahmen ihr Bezugsrecht auszuüben.
Altaktionäre und Bezugsrecht
Altaktionäre haben gemäß § 186 AktG ein Bezugsrecht auf neue Aktien. Dieses Bezugsrecht ermöglicht es ihnen, neue Aktien zu einem festgelegten Preis zu erwerben, bevor sie anderen Investoren angeboten werden. Diese neuen Aktien können zu einem Vorzugspreis erworben werden, der in der Regel unter dem aktuellen Börsenkurs liegt. Das Bezugsrecht ist eine Art Belohnung für bestehende Aktionäre und ermöglicht es der Gesellschaft, ihr Kapital zu erhöhen, indem sie direkt von ihren Aktionären Geld einsammelt.
Das Bezugsverhältnis legt fest, wie viele alte Aktien ein Aktionär benötigt, um eine neue Aktie zu kaufen. Zum Beispiel könnte das Verhältnis vier alte Aktien für eine neue sein. Wenn ein Aktionär also fünf alte Aktien besitzt, könnte er fünf Bezugsrechte nutzen, um eine neue Aktie zu erwerben. Alternativ kann er sich dafür entscheiden, den Wert seiner Bezugsrechte in bar auszahlen zu lassen. Dadurch verliert er jedoch sein Stimmrecht im Unternehmen. Diese werden an der Börse gehandelt und bieten anderen Aktionären die Möglichkeit, ihre Position im Unternehmen durch den Erwerb von Bezugsrechten zu stärken und an der Kapitalerhöhung teilzunehmen.