Zum Coaching!

Der Handel mit Wertpapieren, die zur amtlichen Notierung zugelassen sind, wird als „amtlicher Handel“ bezeichnet.

Amtlicher Handel

Wissenswert:

  • Der amtliche Handel unterliegt sehr strengen Zulassungsvoraussetzungen im Vergleich zum Freiverkehr oder zum geregelten Markt. Er stellt die höchste Kategorie der verschiedenen Marktsegmente des deutschen Börsenhandels dar.
  • Der amtliche Handel macht gut rund 90 Prozent des Gesamtumsatzes am Aktienmarkt aus.

Tipp: Klicke hier, um alles Wissenswerte rund um die Aktiengesellschaft zu erfahren.

Amtlicher Handel – Die Zulassungsvoraussetzung

  • Damit eine Aktiengesellschaft für den amtlichen Handel zugelassen wird, muss sie ein Prospekt veröffentlichen. Es muss genaue Angaben über die Kennziffern enthalten, die für die Beurteilung des Unternehmens relevant sind. Die Satzung sowie der Geschäftsbericht müssen ebenfalls publiziert werden.
  • Des Weiteren muss die Aktiengesellschaft mindestens drei Jahre existieren. Innerhalb dieses Zeitraums muss sie ihre Bilanz jährlich vorgelegt haben. Das breite Publikum muss ein Viertel der herausgegebenen Aktien über die Börse erwerben können.
  • Der Kurswert der für den amtlichen Handel zugelassenen Aktien und/oder das Eigenkapital der AG muss min. 1,25 Mio. € betragen.
→ Ist ein Unternehmen im amtlichen Handel notiert, sind Zwischenberichte zu erstatten und eine jährliche Bilanz zu veröffentlichen.

→ Von der Zulassung zum amtlichen Handel sind Wertpapiere ausgeschlossen, die offenkundig zu einer Übervorteilung des Anlegerpublikums oder zu einer Schädigung allgemeiner Interessen führen können.


Beantragt ein ausländisches Unternehmen die Zulassung zum amtlichen Handel, unterliegt die Zulassung den Vorschriften des jeweiligen Landes.


→ Wer eine Aktiengesellschaft zum amtlichen Handel zulassen möchte, muss sich darüber informieren, welche Unterlagen im jeweiligen Land, wo das Unternehmen zum amtlichen Handel zugelassen werden soll, gefordert werden. Kraft Gesetzes sind Bundes- und Länderanleihen ohne Prüfverfahren zum amtlichen Handel zugelassen.

→ Der Börsenvorstand ist für den amtlichen Handel zuständig, unter Mitwirkung der amtlichen Kursmakler.
Schreibe ein Kommentar

Tritt jetzt unserer Trading Telegram Gruppe bei!
Triff andere profitable Trader und tausche dich über die Märkte und Strategien aus.
  • Triff andere profitable Trader
  • Zugang zu Schritt für Schritt Anleitungen
  • Playlists mit Lernvideos
  • Kostenlose Unterstützung
Jetzt teilnehmen!