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Der Ausgabepreis für die Aktien der Börsenkandidaten wird im Auktionsverfahren ermittelt. Zunächst wird eine breite Preisspanne ermittelt, die sich aus verschiedenen Analysen im Vergleich zu bereits branchenähnlichen börsennotierten Unternehmen ergibt. Diese Preisspanne ist jedoch nur als Anhaltspunkt für interessierte Investoren zu sehen. 

Auktionsverfahren
Auktionsverfahren

Letztendlich gibt jeder Interessent ein Angebot zum Erwerb eines Aktienpakets innerhalb eines bestimmten Zeitraums ab und bestimmt selbst, welchen Wert er der Aktie beimisst. Zu Beginn des Zeitraums wird nur ein Mindestpreis festgelegt. Alle Angebote werden dann nach ihrem Wert sortiert. Auf der Grundlage des höchsten Gebots erfolgt eine Zuteilung an die Höchstbietenden, bis das Emissionsvolumen erschöpft ist.

Hierbei bestimmt der Wert des niedrigsten Gebots, das zugeteilt werden konnte, den Preis. Bieter, deren Limit unter diesem Preis liegt, werden bei der Zuteilung nicht berücksichtigt.

Wissenswert: An der Auktion kann jede Person teilnehmen, die spätestens zu dem in der Auktionsbekanntmachung angegebenen Datum und Zeitpunkt bei der Bank auf einem bestimmten Konto eine Sicherheit in Höhe von etwa 10 % des Startpreises der Auktion hinterlegt hat. Wird die Auktion nicht gewonnen, so wird die hinterlegte Kaution auf Antrag zurückerstattet.

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