Unter einer Ausübungsanzeige versteht man die Ankündigung eines Optionsinhabers, dass dieser die Absicht hat, von seinem Optionsrecht Gebrauch zu machen. Das bedeutet, er möchte von seinem Wahlrecht Gebrauch machen und seine Optionen ausüben, d.h. den Basiswert der Option kaufen oder verkaufen.
Für den Optionsinhaber eines Calls oder Puts bedeutet dies, dass er seine Bank oder seinen Marketmaker über seine Handelsplattform über seine Absicht informiert. Die Option wird dann im Rahmen der festgelegten Vertragsbedingungen ausgeführt.