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Unter Bankenkonsortium ist eine zweckgebundene Vereinigung von mehreren Banken zu verstehen. Die Vereinigung dient der gemeinsamen Durchführung eines Konsortialgeschäfts. Sie wird nach §§ 705 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) qualifiziert.

Der Konsortialvertrag bestimmt jegliche Regelungen zum Geschäftsgegenstand sowie weitere Einzelheiten. Den Konsortialführer bilden ein oder mehrere Unternehmen. Sie wickeln das eigentliche Geschäft ab und stimmen den Konsortialvertrag ab.

Bankenkonsortium
Bankenkonsortium

Welchen Zweck hat das Bankenkonsortium?

Die Bankenkonsortien verfolgen einen gemeinsamen Zweck. In der Regel geht es um die Emission von Anleihen und Aktien oder um die Vergabe eines Kredites. Eine Lead-Bank ist für die Führung des Konsortiums zuständig. Sie handelt einen Kreditvertrag aus. Im Anschluss fordert sie die übrigen Banken zur Teilnahme an diesem Konsortium auf. Dass Banken sich zu einem Konsortium zusammenschließen, ist durchaus sinnvoll, denn die Finanzkraft einzelner Banken ist durch das Volumen der einzelnen Projekte überfordert.

Des Weiteren dient ein Konsortium dazu, das Risiko der Großprojekte auf die verschiedenen Kreditinstitute zu verteilen. Folglich werden Bankenkonsortien gegründet, um Projekte durchzuführen, welche für eine einzelne Bank zu riskant oder groß sind. In der Regel sind davon die Vergabe von Großkrediten sowie die Emission von Aktien und Anleihen betroffen. Die Bildung von Bankenkonsortien verfolgt die Ziele, das Risiko des zugrunde liegenden Geschäfts auf die einzelnen Kreditinstitute zu verteilen und die Finanzkraft der Kreditinstitute zu bündeln.

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