Ein Barangebot ist eine öffentliche Übernahmetransaktion von Aktien. Dabei unterbreitet ein Anbieter den Aktionären einer Gesellschaft ein Angebot, ihre Aktien zu einem bestimmten Preis zu verkaufen. Diese Art von Übernahme ist mittlerweile eine der häufigsten Formen von Übernahmeangeboten.
Merkmale eines Barangebots
Im Angebotsprospekt sind die Anzahl der Aktien, Kaufpreis sowie Zeitraum festgelegt. Das Kaufgeschäft wird mit dem Andienen der Aktien abgeschlossen. Der Anbieter behält sich oft im Angebotsprospekt vor, nach Abschluss des öffentlichen Übernahmeangebots eine Kraftloserklärung (auch Squeeze-out genannt) für die nicht angedienten Aktien der Gesellschaft zu beantragen. Der Anbieter kann dieses Recht nur unter stark einschränkenden Bedingungen in Anspruch nehmen.
Nach Art. 33 Abs. 1 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) muss der Anbieter nach Ablauf der Angebotsfrist mehr als 98 Prozent der Stimmrechte der Zielgesellschaft besitzen, um eine Kraftloserklärung durchzusetzen.
Auswirkungen
Wird ein öffentliches Barangebot angenommen, ist dies mit einem gewöhnlichen Kauf an der Börse vergleichbar. Aus Sicht des Anbieters stellt die Transaktion einen Aktivtausch dar. Hierbei wird Geld gegen Aktien getauscht. Somit wirkt sich dieser Vorgang auf der Ebene des Anbieters erfolgsneutral aus. Folglich ist das Barangebot gewinn- und steuerneutral. Die Bilanz sowie die Erfolgsrechnung der Zielgesellschaft werden durch das Angebot nicht beeinflusst.