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Börsenprospekt
Börsenprospekt

Beim Börsenprospekt, auch Börsenzulassungsprospekt genannt, handelt es sich um ein unverzichtbares Dokument, das für die Beantragung der Zulassung eines Wertpapiers zum amtlichen Handel an der Börse veröffentlicht werden muss. Darin werden ausführliche Informationen über die Unternehmensentwicklung, den Vorstand und den Aufsichtsrat sowie den letzten Bilanzbericht der Aktiengesellschaft gegeben. Für die Transparenz und fundierte Anlageentscheidungen auf dem Finanzmarkt spielt der Börsenprospekt eine wichtige Rolle.

Laut § 3 Wertpapiergesetz sind Emittenten von der Veröffentlichung eines Börsenprospekts befreit, wenn deren Aktien bereits zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind und/oder der Gesamtwert aller ausgegebenen Aktien 8 Millionen innerhalb von 12 Monaten nicht überschreitet. Ebenso entfällt die Veröffentlichungspflicht, wenn die Wertpapiere nicht öffentlich gehandelt werden.

Welche Informationen enthält das Wertpapier- bzw. Emissionsprospekt?

Börsenprospekt Inhalt
Börsenprospekt Inhalt
  • Datum und alle Angaben, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung für die Beurteilung der Aktien von Relevanz sind. (§ 318 KAGB)
  • Alle Daten rund um das Unternehmen des Emittenten (detaillierte Informationen zum Emittenten in Form des Registrierungsdokuments, eine Wertpapierbeschreibung und eine Zusammenfassung (Built Block Approach).
  • Anleihe- und Aktienbedingungen, die beim Gang an die Börse oder bei der Handelszulassung am geregelten Markt vom Emittenten veröffentlicht werden müssen.
  • Alle Informationen, die für den Anleger wesentlich sind, um ein Urteil über die Finanzlage und das Potenzial der Finanzanlage bilden zu können (Art.  6 Verordnung EU 2017/1129).

Die Mindestanforderungen bezüglich der geforderten Angaben können im § 165 Abs. 2-7 und 9 nachgelesen werden. Bei einem Börsenprospekt für geschlossene Investmentfonds sind die Mindestanforderungen andere.

Welchen Zweck haben die Börse- bzw. Wertpapierprospekte?

Das Emissionsprospekt ist nichts anderes als Werbung, um den Verkauf der zum ersten Mal ausgegebenen Wertpapiere (Aktien, Anleihen, Investmentzertifikate usw.) zu fördern. Für die Interessenten einer Anlage stellt das Börsenprospekt eine wichtige Informationsquelle dar.

Achtung: Laut der BaFin kann Werbung für ein neues Finanzinstrument bereits als öffentliches Angebot verstanden werden und die Prospektpflicht auslösen.

Wer ist am Verfassen des Börsenprospekts beteiligt?

Am Erstellen eines Börsen—bzw. Wertpapierprospekts sind verschiedene Institutionen beteiligt, wie z. B.

  • Diverse Fachabteilungen des Unternehmens (Buchhaltung, Steuerabteilung usw.)
  • Spezialisierte Kanzleien
  • Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
  • Investmentbanken usw.

Welche Rechtsgrundlagen müssen bei der Erstellung des Börsenprospekts beachtet werden?

  • EU 2017/1129 Prospektverordnung
  • 2019/980
  • Kapitalgesetzbuch (KAGB)
  • Wertpapierprospektgesetz (WpPG)

Bei der Erstellung des Börsenprospekts spielt natürlich auch der Anlegerschutz eine wichtige Rolle. Daraus resultiert, dass alle gemachten Angaben korrekt sein müssen und keine Informationen fehlen dürfen.

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