Unter einem Cap versteht man eine vertragliche Vereinbarung einer Zinsobergrenze bzw. einer Kappungsgrenze, der ein nomineller Kapitalbetrag zugrunde liegt. Caps dienen als Instrument für die Absicherung gegen steigende Zinsen.
Caps werden in etwa seit 1983 auf den internationalen Finanzmärkten eingesetzt. Seitdem gewinnen diese zunehmend an Bedeutung.
Der Cap Verkäufer garantiert hierbei dem Cap Käufer (Schuldner) die Zahlung der Differenz zwischen der vereinbarten Zinsobergrenze und dem darüberhinausgehenden realen Marktzinssatz. Angewendet werden Caps in der Regel bei variabel verzinslichen Finanzierungsinstrumenten.
Der Käufer begrenzt sein Zinsänderungsrisiko hierbei auf den Cap. Der Cap-Verkäufer (Gläubiger) erhält beim Vertragsabschluss eine einmalige Prämie. Im Wesentlichen ist diese abhängig von der Höhe des Cap, dem aktuellen Marktzinssatz, der vereinbarten Laufzeit und der Schwankungsbreite (Volatilität) des basierenden Referenzzinssatzes.
In einem Beispiel vereinbart ein Cap Käufer mit einem Cap Verkäufer ein Cap von 10 Prozent. Steigt während der vereinbarten Laufzeit der tatsächliche Marktzinssatz auf 11 Prozent, so muss der Cap Verkäufer dem Cap Käufer die Zinsdifferenz von 1 Prozent ersetzen.