Der Begriff „Due Diligence“ kommt aus dem amerikanischen Sprachgebrauch und wird im Deutschen Rechtsverkehr als „Sorgfältige Prüfung im Verkehr“ benutzt. Dabei handelt es sich sowohl um eine umgangssprachliche Redewendung bei der Wertfindung von Objekten wie auch um einen feststehenden justitiablen Begriff, der Teilnehmer im Rechtsverkehr wie Unternehmensberater oder Wirtschaftsprüfer zu einer Vorgehensweise verpflichtet, die bei Gerichtsverfahren und in Strafprozessen überprüft und bewertet werden kann.
Ursprünglich konnte sich ein Abschlussprüfer bei einer falschen oder irreführenden Registrierungsangabe gegenüber der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde SEC seiner Haftungsverpflichtung entziehen, wenn er nachweisen konnte, dass er die Prüfung der Prospektangaben vor der Ausgabe eines neuen Wertpapieres mit der erforderlichen Sorgfalt durchgeführt hatte.
Im Rahmen einer erweiterten sprachlichen Entwicklung kommt dem Begriff Due Diligence weiterhin Bedeutung bei allgemeinen geschäftlichen Transaktionen zu. Bei einer rechtlich normierten Sorgfaltsprüfung erhalten Käufer und Verkäufer eines Objektes (Wertpapier, Unternehmen, Immobilie etc.) die Möglichkeit, die Risiken bei der Bewertung des Kaufobjektes besser einzuschätzen. Insbesondere vom Käufer kann im Rahmen der Prüfung festgestellt werden, welche positiven und negativen Aspekte bei der Bewertung des Objektes und der Rahmenbedingungen des Kaufs von Bedeutung sind. Der Ablauf der Due Diligence Prüfung, die Dauer, Verteilung entstehender Kosten und die Beteiligten (evtl. Übernahme durch externe Berater und Einbeziehung von Banken) werden von den Beteiligten vor Beginn vereinbart. Dieses Vorgehen spielt insbesondere bei Firmenübernahmen eine große Rolle, da sichergestellt werden muss, dass dem Käufer alle Informationen über das zu übernehmende Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.
Das der Prüfung zugrunde liegende rechtliche Fundament legt die Haftungsfragen fest, die nach dem Austausch der Informationen die Grundlage für einen Kauf bilden. Es ist für das übernehmende Unternehmen von essenzieller Bedeutung, dass es alle für eine Analyse wichtigen Daten zur Verfügung gestellt bekommt. Im amerikanischen Recht wird dem Käufer eine besondere Pflicht bei der Prüfung des Kaufgegenstandes auferlegt. Hat er diese Untersuchung nicht umfassend und in der gebotenen Tiefe vorgenommen, besteht nach Übernahme und Bezahlung kein Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Käufer. Im deutschen Recht liegt die Verpflichtung zur Offenlegung aller relevanten Informationen vor Allem beim Verkäufer. Damit liegen auf dessen Seite auch die Risiken, wegen Betrug oder eines anderen Wirtschaftsdeliktes belangt zu werden. Es besteht zudem die Möglichkeit, den Kauf rückgängig zu machen.
Wer führt eine Due Diligence Prüfung durch?
Eine Due Diligence Prüfung wird durch die Herausgabe von Informationen durch den Verkäufer vorgenommen. Nach der Vereinbarung von Geheimhaltungsszenarien werden die von beiden Parteien vereinbarten Informationen in einem Datenraum bereitgestellt. Die Daten, deren Prüfung in einer monetär fassbaren Größe dargestellt werden können, fließen in die Feststellung eines eventuellen Kaufpreises ein. Darüberhinausgehende Erkenntnisse müssen in einem Kaufvertrag aufgelistet und zur Grundlage zukünftig überprüfbarer Auskünfte gemacht werden.
Früher wurde eine Due Diligence Prüfung mit haushälterischen Mitteln schriftlich erstellt. Inzwischen existiert eine Vielzahl von Software-Lösungen, die mit großer Detailtiefe und vielfältigen Auswertungsmöglichkeiten eine große Bandbreite von unternehmensrelevanten Daten abbildet. Damit lassen sich mit geringem Aufwand unterschiedliche Unternehmen bewerten und Vergleiche anstellen. Eine Vorgehensweise, die für zum Kauf stehenden Unternehmen problematisch sein könnte.
Die bedeutendsten Due Diligence Prüfungen werden im Rahmen von Unternehmenskäufen und bei der Ausgabe von Aktien bei einem Börsengang durchgeführt.
Wann Due Diligence Prüfung?
Vor dem beabsichtigten Verkauf eines Unternehmens kann eine Prüfung sowohl durch den Käufer wie auch durch den Verkäufer angestoßen werden. Der Verkäufer kann mehrere potenzielle Käufer durch eine Darstellung der Stärken und Schwächen seines Unternehmens ansprechen. Ein potenzieller Käufer hat ein starkes Interesse, sein Wunschunternehmen möglichst genau auf Schwachstellen zu durchleuchten, um den Übernahmeaufwand und Restrukturierungserfordernisse besser einschätzen zu können.
Bei dem Börsengang eines Unternehmens gibt es in Deutschland neben dem Interesse möglicher Investoren gesetzliche Regelungen aus dem Wertpapiergesetz, die eine wahrheitsgetreue Information zum Schutz dieser Investoren sicherstellen soll. Dazu muss ein „Wertpapierprospekt“ erstellt werden, in dem alle für potenzielle Investoren relevanten finanziellen und strukturellen Grundlagen veröffentlicht werden müssen. Aus diesem Prospekt ergeben sich Haftungsfragen für die beteiligten Parteien wie Wirtschaftsprüfer, Banken oder Unternehmen.
Due Diligence Prüfung: die Vor- und Nachteile
Diese Darstellung einer Due Diligence Prüfung ist eine sehr grundlegend-ethische Überlegung bei der Betrachtung einer Kaufverhandlung zwischen zwei großen und hoffentlich finanzstarken Partnern. Allerdings stehen sich die Interessen beider Parteien häufig diametral gegenüber. Der Käufer hätte gerne eine umfassende Erkenntnis über den Zustand eines Unternehmens. Der Verkäufer jedoch würde ungern alle Daten über vielleicht negative Unternehmenszahlen zur Verfügung stellen. Tatsächlich lassen sich verifizierbare Erkenntnisse über den Zustand eines Unternehmens häufig erst nach dessen kompletter Übernahme gewinnen. Die Due Diligence dient eher als Risikoeinschätzung denn als legitimierte Datenbasis.
Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass es sich nicht um eine staatlich normierte Prüfung handelt, sondern die Prüfer von einer der beiden Seiten für den Erfolg der Transaktion bezahlt werden. Soll heißen: Wird gekauft, wird mehr für die Prüfung gezahlt. Damit hat der Prüfer einen Anreiz, die ermittelten Zahlen für den potenziellen Käufer zu schönen. Obwohl dies in Deutschland unüblich und rechtlich in der Regel unzulässig ist, kann auch eine unbewusste Beeinflussung der Prüfung nicht immer ausgeschlossen werden.