Der Eigenhandel (Synonym: Eigengeschäft, Proprietary Trading) ist der Handel mit Finanzinstrumenten (Geld, Wertpapieren, Devisen, Währungen, Edelmetallen, Krediten oder Derivaten) im Bankensektor in eigenem Namen und auf eigene Rechnung mit dem Ziel, kurzfristige Handelsgewinne zu erzielen.
Wann und warum wird Eigenhandel betrieben?
Kreditinstitute können Bankgeschäfte mit Nichtbanken und anderen Kreditinstituten abwickeln, was als Interbankenhandel bezeichnet wird. Im Umgang mit Kunden haben die Banken einen Auftrag vom Kunden (Nicht-Bank oder Bank) oder können ihn später erwarten. Beim Eigenhandel hingegen gibt es keinen Kundenauftrag und keine Erwartung eines späteren Termins.
Außerdem spielt der Grund für den Abschluss des Geschäfts eine wichtige Rolle, denn Eigenhandel wird nur betrieben, wenn kurzfristige Gewinnerwartungen erkannt und realisiert werden. Zu diesem Zweck werden Finanzinstrumente zum Wiederverkauf gehalten oder gekauft, um von bestehenden oder erwarteten Unterschieden zwischen Kauf- und Verkaufspreisen oder anderen kurzfristigen Preis- oder Zinsschwankungen zu profitieren.
Wissenswert:
- Wenn Banken in eigenem Namen und auf eigene Rechnung an den Märkten handeln, tragen sie ein Marktrisiko, das Gewinnchancen beinhaltet, aber auch das Risiko von Verlusten beinhalten kann. Zusammen mit dem Kreditrisiko und dem Liquiditätsrisiko ist das Marktrisiko ein typisches Bankrisiko.
- Bereits 1674 formulierte der Sprachwissenschaftler Kaspar von Stieler „Provisionen sind in der Tat sicherer als eigene Aktien …“ und wies damit auf die Unterschiede zwischen Eigenhandel und Kommissionsverkauf hin. Für Jonas Ludwig von Hess lag 1811 Eigenhandel (Eigengeschäft) vor, wenn man „in fremden Häfen und Landstädten Waren auf Spekulation und eigene Rechnung kauft …“. Im deutschen Wörterbuch von 1840 bedeutete dies „Waren für eigene Rechnung kaufen“.
- Es ist nicht möglich zu beurteilen, welche Geschäfte je nach Art des Geschäfts unter den Eigenhandel fallen. Finanzinstrumente wie Wertpapiere, Währungen, Edelmetalle oder Derivate müssen nicht in jedem Fall dem Eigenhandel zugeordnet werden, sondern können auch eine Dienstleistung im Kundengeschäft sein.