Da Probleme bei einer Emission oft mit einem erhöhten Platzierungsrisiko verbunden sind, werden oft große Mengen von Investmentbanken übernommen, um einerseits das Risiko zu minimieren und andererseits die Platzierungskraft zu erhöhen. Ein solcher vorübergehender Zusammenschluss wird als Emissionskonsortium bezeichnet, das von einer Konsortialbank (Lead Manager) geleitet wird. Dieser Ansatz hat nicht nur einen Vorteil für das Konsortium, sondern auch für den Emittenten, der von der Reputation mehrerer Bankinstitute profitieren kann.
Welche Aufgabe hat das Emissionskonsortium?
Zu Beginn einer Emission wird ein Übernahmevertrag zwischen dem Emittenten und dem Emissionskonsortium ausgehandelt. Zusätzlich zu den versicherungstechnischen Verpflichtungen beinhaltet er ein Rücktrittsrecht bei bestimmten Ereignissen, wie z. B. politischen Vorfällen. Ein sogenannter Syndikatsvertrag regelt letztlich die Rechte und Pflichten zwischen den jeweiligen Mitgliedern des Syndikats, wie z. B. den Anteil der Beteiligung, die Verteilung von Kosten und Gewinnen, die Vergütung für die Platzierung des Wertpapiers und die Richtlinien für die Vergabe von Unterbeteiligungen.