Freie Makler (Freimakler) – Definition & Erklärung

Unter Freimaklern versteht man an der Börse die gewerbsmäßigen Vermittler von Börsengeschäften, die anders als die vereidigten Makler auf privatrechtlicher Basis tätig sind. 

Wissenswert:

  • Amtliche, vereidigte Makler werden von der Börsenaufsicht ernannt und unterliegen bei ihren Rechten und Pflichten den Bestimmungen des Börsengesetzes. Sie sind zur Neutralität verpflichtet und müssen alle Aufträge entgegennehmen.
  • Freimakler handeln auf eigenen Namen und schließen Käufe und Verkäufe über Aktien, Anleihen, Währungen oder Waren ab. Sie handeln häufig für Banken und Wertpapierhäuser, die nicht über ausreichend viele eigene Händler verfügen. Freimakler dürfen auf eigene Rechnung Wertpapiere handeln und sind nicht vereidigt. Sie sind fast ausschließlich im Freiverkehr tätig.
  • Für ihre Tätigkeit erhalten Freimakler auf Antrag eine Zulassung und werden genau wie die amtlichen Makler von der Börsenaufsicht kontrolliert.

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