Bei der FWB (Frankfurter Wertpapierbörse) handelt es sich um eine teil-rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (privatrechtlich). Das bedeutet, diese Börse ist nicht rechtsfähig. Damit der Börsenbetrieb durchgeführt und verbessert werden kann, ist die Börse auf einen Träger angewiesen. Der Träger ist dann derjenige, der die Räumlichkeiten und die benötigten finanziellen und personellen Mittel stellt.
Wissenswert: Die FWB (Frankfurter Wertpapierbörse) hat nicht nur 1 Träger, sondern 2, die Börse Frankfurt Zertifikat AG und die Deutsche Börse AG. Zur Betriebspflicht und Trägerschaft der Deutschen Börse AG gehört der Handel mit:
- Fonds
- ETPs (Exchange Traded Products)
- Wertpapiere
- ETFs (Exchange Traded Funds)
- Anleihen
- Aktien
|
FWB (Frankfurter Wertpapierbörse) – die Organe
Bei der FWB gibt es verschiedene Organe, die unterschiedliche Aufgaben haben.
Sanktionsausschuss | Sobald es zu Verstößen gegen das Regelwerk der FWB kommt, kümmert sich der Sanktionsausschuss um entsprechende Sanktionen. |
Geschäftsführung | Alle Geschäfte der Börse werden von der Geschäftsführung geleitet. Zudem hat sie verschiedene Aufgaben aus dem Bereich der öffentlichen Verwaltung. HÜST (Handelsüberwachungsstelle)Von der HÜST wird überwacht, ob beim Wertpapierhandel die Regeln der FWB eingehalten werden. |
Börsenrat | Der Börsenrat hat die Aufgabe, die Geschäftsführung zu überwachen. Sie geben die Regeln vor, die beim Wertpapierhandel an der FWB einzuhalten sind. Zudem ist der Börsenrat das Organ, dass die Geschäftsführer ab- oder einberuft. |
→ Beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung handelt es sich um die oberste Landesbehörde Hessen. Sie hat die Rechtsaufsicht über die FWB.