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Gewinnrücklagen

Kommt es bei einer Kapitalgesellschaft zu keiner Ausschüttung der Jahresüberschüsse, dann handelt es sich hierbei um eine Gewinnrücklage. Sie entsteht immer im Zuge einer Thesaurierung, d.h. diese Rücklage wird immer aus den Gewinnen eines Unternehmens gebildet. Gewinnrücklagen gehören in die Kategorie „offene Rücklagen“. Aus buchhalterischer Sicht werden sie immer dem Eigenkapital zugeordnet.

Gewinnrücklagen – Das Wichtigste in Kürze:

  • Gewinnrücklagen werden immer aus einem speziellen Grund bzw. mit einem gewissen Ziel gebildet, um z.B. Risiken abzufangen usw.  
  • Wird die Gewinnrücklage doch nicht benötigt, muss sie auch nicht verwendet werden.
  • Bezüglich der Bildung einer Gewinnrücklage sind die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
  • Kommandit-, Unternehmer- und Aktiengesellschaften müssen vom Gesetzgeber vorgegebene Rücklagen in einer gewissen Höhe gebildet werden.
  • Das gezeichnete Kapital bzw. das Grundkapital hat in der Regel immer eine konstante Höhe, während der Anteil des Eigenkapitals variieren kann.
  • In der Bilanz werden Gewinnrücklagen als finanzielle Reserveposten geführt. Sie werden getrennt ausgewiesen nach § 266 Abs. 3 HGB. Bei diesem Paragrafen handelt es sich um eine Gliederungsvorschrift, die vorgibt, dass in der Bilanz erst das Grundkapital aufgeführt werden muss und danach die Kapitalrücklage und die Gewinnrücklage. Letztere kann in verschiedene Kategorien unterteilt werden.

Welche Arten von Rücklagen gibt es?

ArtBeschreibung
Gesetzliche RücklagenKGaAs (Kommanditgesellschaften) und AGs (Aktiengesellschaften) sind verpflichtet, von ihren Jahresüberschüssen 5 % als Rücklage einzubehalten, bis die Höhe der Rücklage eine Summe erreicht hat, die 10 % des Grundkapitals erreicht hat.

Falls notwendig kann der Jahresüberschuss über einen sogenannten Verlustvortrag gesenkt werden. UGs (Unternehmergesellschaften) müssen mit 25 % ihres Jahresüberschusses eine vom Gesetzgeber vorgegebene Rücklage bieten (§ 5 a Abs. 3 Nr. GmbHG).    
Satzungsmäßige RücklagenDiese Art Rücklagen können höher sein als die vom Gesetzgeber vorgegebenen Rücklagen.  
Andere RücklagenEs gibt noch eine Reihe anderer Rücklagenvarianten, die hier nicht erfasst werden.  

Die Bildung von Gewinnrücklagen – der Ablauf

Gewinnrücklagen müssen aus den Jahresüberschüssen des aktuellen Geschäftsjahrs oder der vorangegangenen Jahre gebildet werden. Das bedeutet, dass Gewinne nicht komplett ausgeschüttet werden (§272 Abs. 2 und 3 HGB). Abhängig von der Rechtsform des Unternehmens sind dabei verschiedene Vorgaben einzuhalten.

Kommanditgesellschaften auf Aktien und Aktiengesellschaften müssen laut Gesetzgeber eine Rücklage in einer gewissen Höhe bilden. Ob die tatsächliche Rücklage höher ist, liegt aber in der Entscheidungsgewalt der Gesellschaft (satzungsmäßige Rücklagen). Bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung kann der komplette Jahresüberschuss als Gewinnrücklage eingestellt werden (§29 Abs. 2 GmbHG).

Gewinnrücklage auflösen

Gewinnrücklagen können nur unter bestimmten Bedingungen (§ 150 Abs. 3 und 4 AktG) aufgelöst werden.

  • Die Gesamthöhe von Gewinnrücklage + Kapitalrücklage muss dem vom Gesetzgeber geforderten Minimum entsprechen. Ist das nicht der Fall, können die Rücklagen zwar verwendet werden, um die Verbindlichkeiten bzw. den Verlust auszugleichen. Aber nur dann, wenn andere Gewinnrücklagen oder der Gewinnvortrag nicht ausreicht, um diese zu begleichen.
  • Sind die vorhandenen Rücklagen höher als die gesetzlich vorgeschriebene Mindesthöhe, dann kann der „Überschuss“ auch dafür verwendet werden, um das Firmenkapital zu erhöhen oder Dividenden auszuschütten (§ 150 Abs. 4 Nr. 3 AktG).
Bedingungen für die Auflösung von Gewinnrücklagen
Bedingungen für die Auflösung von Gewinnrücklagen

Bezüglich der Auflösung gilt das sogenannte Abführungsverbot. Das bedeutet, dass laut § 275 Abs. 4 HGB die Auflösung der Rücklage erst nach dem Posten Jahresfehlbetrag bzw. Jahresüberschuss in der Bilanz aufgeführt werden darf.

Niklas Mueller
Niklas Mueller ist ein Content-Manager und Autor, der sich auf den Finanzbereich spezialisiert hat. Während seines BWL-Studiums an der Universität zu Köln entwickelte er eine Leidenschaft für Trading und verfügt nun über fundiertes Wissen über Forex, CFDs, Aktien und technische Analyse. Niklas verfasst hochwertige Beiträge, einschließlich Broker Reviews, um den Lesern die besten Angebote zu präsentieren. Sein Ziel ist es, das Trading Verständnis zu erhöhen und den Lesern zu helfen bessere Trading Entscheidungen zu fällen.
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