Nach der Gründung einer Aktiengesellschaft und auch bei einer Kapitalerhöhung sogenannte Interimsscheine (Synonym: Anrechts-, Anteils- oder Zwischenscheine) ausgestellt und den Aktionären vor der Aktienausgabe zugeteilt. Die Zwischen- bzw. Interimsscheine werden ersetzt, sobald die Aktien fertiggestellt worden sind.
Wissenswert:
- Bei der Ausgabe der Aktien muss das deutsche Aktiengesetz berücksichtigt werden.
- Die Ausgabe darf erst erfolgen, nachdem die jungen Aktien ins Handelsregister eingetragen wurden.
- Da es heute keine oder nur wenige Aktien in Papierform gibt, sind Zwischenscheine heute eher unrelevant.