Bei einer Konsortialbank handelt es sich um eine Bank, die zu einem sogenannten Bankenkonsortium gehört. In dessen Rahmen kümmert sie sich darum, dass bestimmte Bankgeschäfte durchgeführt werden.
Wissenswert: Typische Konsortialgeschäfte sind:
- Konsortialkredite: Die Gewährung von Krediten
- Sicherheitspool Verwaltungsaufgaben, z. B. Verwaltung von Kreditsicherheiten
- Emission von Wertpapieren am Kapitalmarkt usw.
Nach deutscher Rechtsauffassung bilden die Kreditinstitute, die sich zu einem Konsortium zusammengetan haben, eine BGB-Gesellschaft oder einer GbR (§§ 705 ff BGB). Ein derartiges Konsortium ist entweder ein Außen- oder ein Innenkonsortium. |