Die Mindestreserve ist der von Kreditinstituten gemäß den Anforderungen der Europäischen Zentralbank (EZB) zu unterhaltende Pflichtbetrag auf Girokonten bei nationalen Zentralbanken, um die Geldmarktsätze zu beeinflussen und Liquiditätsbedarf zu regeln.
Europäische Kreditinstitute sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen Teil ihrer mittel- und langfristigen Einlagen bei der EZB (Europäischen Zentralbank) als Guthaben unverzinst zu hinterlegen. Unverzinst bedeutet, dass den Banken keine Zinsen für das Hinterlegen ihres Geldes gezahlt werden.
Mindestreserve zum Kundenschutz und Liquiditätserhalt
Die Pflicht zum Hinterlegen der Mindestreserve wurde zum Schutz der Kunden eingeführt. Sie soll die Zahlungsfähigkeit der Bank erhalten. Die EZB kann die Höhe der Mindestreserve innerhalb bestimmter Grenzen verändern. Aus diesem Grund kann man sagen, die Mindestreserve bietet der EZB eine indirekte Möglichkeit, die Kreditpolitik aktiv zu beeinflussen. Werden die Mindestreserven erhöht, haben die Banken nämlich weniger Kapital zur Verfügung, um Kredite zu vergeben.