Bei der Minusankündigung handelt es sich um einen Kurszusatz, der an der Deutschen Börse verwendet wird. Er ist als Hinweis zu verstehen, dass bald höhere Kursverluste auftreten.
Wissenswert:
- Die Angabe der Minusankündigung erfolgt durch den Kursmakler.
- Bei der Plusankündigung handelt es sich um das Gegenteil der Minusankündigung.
- Die Minusankündigung wird unterschieden in eine einfache, doppelte und dreifache Minusankündigung.
Was ist eine einfache Minusankündigung?
Um eine einfache Minusankündigung handelt es sich, wenn sich der Kursverlust bei einer Aktie zwischen 5-10 % und bei festverzinslichen Wertpapieren zwischen 1,5-3 % bewegt.
Doppelte Minusankündigung – einfach erklärt
Um eine doppelte Minusankündigung handelt es sich, wenn sich der Kursverlust bei einer Aktie zwischen 10-20 % und bei festverzinslichen Wertpapieren über 3% bewegt.
Was ist eine dreifache Minusankündigung?
Eine dreifache Minusankündigung gibt es nur bei Aktien, wenn deren Kursverlust über 20 % beträgt.