Die Plusankündigung einfach bedeutet, dass mit einem Anstieg des Kurses zwischen fünf und zehn Prozent gerechnet wird. Der Kurszusatz erfolgt direkt am Kurs durch ein einfaches Pluszeichen (+).
Im Rahmen dieser Kennzeichnung werden neben Aktien auch Wandelschuldverschreibungen, Optionsanleihen mit Optionsschein und Genussscheine mit den gleichen Kurszusätzen nach den gleichen Regeln versehen.
Wichtiger Kurszusatz für Makler und Investoren
Die Plusankündigung ist ein einfaches, verständliches sowie relevantes Kennzeichen für Anleger. Sie erhalten klare Hinweise zu bevorstehenden erwartetem Kurssteigerungen. So lassen sich Strategien optimieren und möglicherweise noch rechtzeitig anpassen.
Bei Plusankündigungen muss eine angemessene Frist abgewartet werden, bevor der Kurs festgestellt werden darf. Ebenso muss dies mit einem aufsichtsführenden Mitglied des Börsenvorstandes (oder Vertreter) oder einem aufsichtsführenden Mitglied des Börsenaufsichtsausschusses abgestimmt werden.
Beispiel
An einer deutschen Börse taxiert der Skontroführer bei der Aktie ABC am heutigen Handelstag eine Kurssteigerung zwischen fünf und zehn Prozent. Entsprechend dieser Einschätzung wird der Kurs mit dem Kurszusatz + versehen. Damit erhalten Händler und Investoren ein klares Zeichen über die erwartete Kurssteigerung und somit eine wichtige Entscheidungsgrundlage.