Bei einer Privatplatzierung werden Aktien direkt an private Investoren oder institutionelle Anleger verkauft, ohne dass der Handel öffentlich gemacht wird
Dabei wird zwischen zwei Arten der Privatplatzierung unterschieden:
- Selbstemission: Emission wird vom Unternehmen selbst durchgeführt.
- Fremdemission: Das sogenannte Private Placement erfolgt durch ein Emissionskonsortium, welches in der Regel von einer Investmentbank angeführt wird.
Die Privatplatzierung ist eine Möglichkeit, Aktien an ausgewählte Investoren zu verkaufen. Dieser Weg des Aktienverkaufs kann für Unternehmen eine schnelle und effiziente Finanzierungsmöglichkeit sein. Ebenso greifen Start-ups häufig auf diese Finanzierungsmöglichkeit zurück, um ihre geplante Expansion zu realisieren. Gewöhnlich geschieht dies im Rahmen einer Fremdemission durch auf dem Gebiet erfahrene Investmentbanken. Diesen gelingt es über ihr bestehendes Netzwerk leichter, geeignete Investoren zu finden und anzusprechen.
Der Vorteil dieser Art von Kapitalbeschaffung besteht darin, dass sie schneller abgewickelt werden kann als etwa die Platzierung von Aktien über den traditionellen Weg des Börsengangs (IPO). Ein weiterer Vorteil ist, dass Unternehmen mehr Kontrolle über den Preis haben, zu dem die Aktie gehandelt wird, da es wenig Wettbewerb gibt und somit kein Druck auf den Preis ausgeübt wird.
Wesentliche Merkmale einer Privatplatzierung aus Sicht des Emittenten
Wenn Emittenten eine Privatplatzierung in Erwägung ziehen, müssen sie sich der wichtigsten Unterschiede zu einem Börsengang (IPO) bewusst sein. Zu den wichtigsten Unterschieden gehören der Umfang der Emission, die Art der Investoren, die anfallenden Kosten sowie der Grad der Offenlegung und Regulierung.
- Umfang der Emission: Bei einer Privatplatzierung handelt es sich meistens um ein kleineres Angebot als bei einem Börsengang.
- Preisbestimmung: Da es kein Angebot an die Öffentlichkeit gibt, haben Unternehmen mehr Kontrolle über den Preis der Aktie und die Anzahl der Investoren, mit denen sie Geschäfte machen möchten. Daher ist es einfacher für Unternehmen, ihren Finanzplan nach Bedarf anzupassen und gleichzeitig mehr Kapital zu erhalten.
- Art der Investoren: Privatplatzierungen werden nur einer ausgewählten Gruppe von professionellen Anlegern wie Banken, Fonds, Versicherungsgesellschaften und vermögenden Privatpersonen angeboten. Börsengänge hingegen stehen einer größeren und vielfältigeren Gruppe von Anlegern offen, darunter auch Kleinanlegern.
- Anfallende Kosten: Privatplatzierungen sind normalerweise weniger kostspielig als IPOs. Für die Emittenten fallen in der Regel geringere Gebühren für Rechtsberatung sowie niedrigere Provisionen für die Konsortialbanken an.
- Ausmaß der Offenlegung und Regulierung: Privatplatzierungen unterliegen weniger strengen Offenlegungs- und Regulierungsanforderungen als öffentliche Angebote. Öffentliche Angebote (Börsengang) hingegen müssen eine Reihe strenger Offenlegungsanforderungen erfüllen.
Privatplatzierungen ermöglichen im Ergebnis Emittenten, Kapital bis zu einer gewissen Größenordnung zu geringeren Kosten und mit weniger strengen Offenlegungs- und Regulierungsanforderungen zu erhalten.
Wesentliche Merkmale einer Privatplatzierung aus Sicht des Investors
Wenn es um Investitionen geht, bietet eine Privatplatzierung Investoren im Vergleich zu einem Börsengang (IPO) mitunter größere Chancen. Allerdings ist dies aufgrund der fehlenden Prospektpflicht in der Regel professionellen Investoren vorbehalten.
Die wesentlichen Unterschiede zwischen einer Privatplatzierung und einem Börsengang aus der Sicht des Investors sind:
- Direkter Zugang zu Unternehmen mit Potenzial: Im Gegensatz zu Börsengängen ermöglicht ein Privatplatzierungsangebot Investoren, direkt in das Unternehmen zu investieren – ohne regulierte Börsen.
- Marktchancen vor Börsengang nutzen: Die Privatplatzierung ist ein Angebot an ausgewählte Investoren.
- Zugang zu Unternehmenskennzahlen: Bei dieser Art von Kapitalerhöhung erhalten Investoren Zugang zu exklusiven Informationen über das Unternehmen, was ihnen hilft, qualifizierter und informierter Entscheidungen zu treffen. Bei einer Fremdemission sind diese Daten bereits von einer Investmentbank entscheidungsreif aufbereitet.
- Preisverhandlung möglich: Der Preis der Aktie kann unter Umständen niedriger sein als bei öffentlichen Börsengängen, die sich mitunter an Privatplatzierungen anschließen.
- Erhöhtes Risiko bei Selbstemissionen: Es besteht bei einer Selbstemission für Anleger ein erhöhtes Risiko beim Kauf von Aktien im Vergleich zur Beteiligung an einem Börsengang (IPO). Sofern der Kreis der Anleger unter 100 Investoren ist, besteht keine Prospektpflicht. Investoren müssen also die für ihre Entscheidung relevanten Informationen selbst recherchieren und sich damit vertraut machen. Dies gelingt bei einer Fremdemission durch die eingeschaltete Investmentbank wesentlich leichter.
- Liquiditätsrisiko: Da die meisten Platzierungen nur über eine begrenzte Anzahl an Investoren erfolgen, ist der Markt relativ eng. Somit können Anleger gegebenenfalls Schwierigkeiten bekommen, ihre Anteile zu verkaufen.
- Keine aufsichtsrechtliche Bewertung: Ein weiteres Risiko bei Privatplatzierungen besteht darin, dass es keine aufsichtsrechtliche Bewertung des Angebots gibt. Dies bedeutet, dass Investoren umso mehr auf ihre eigene Recherche und Beurteilung achten müssen, ob das Unternehmen, in das sie investieren möchten, finanziell solide ist.
Beispiel einer Privatplatzierung: Evonik Industries und die RAG-Stiftung
Die früheren Eigner von Evonik Industries (RAG-Stiftung) und einige Fonds, welche seitens der Private Equity Gesellschaft CVC Capital beraten wurden, haben sich 2013 entschieden, ein beschleunigtes Bookbuilding-Verfahren zu verfolgen. Dadurch sollten Anteilspakete über eine Privatplatzierung veräußert werden.
Durch diesen Schritt erweiterte sich der Eigentümerkreis vor dem Börsengang. Wenige Wochen nach der Privatplatzierung fand der tatsächliche Gang aufs Parkett im Rahmen der Notierungsaufnahme statt.