Ein Rechnungsabgrenzungsposten in der kaufmännischen Buchführung bezeichnet eine Periodenabschlussmaßnahme, bei der Werte im Rahmen des Jahresabschlusses sowohl der Gewinn- und Verlustrechnung als auch der Bilanz der entsprechenden Rechnungsperiode zugeordnet werden.
Das Handelsgesetzbuch (HGB) gibt in den §§ 250 und 252 die rechtlichen Grundlagen vor. Danach sind Aufwendungen und Erträge unabhängig von ihren Zahlungszeitpunkten im Jahresabschluss zu berücksichtigen.
Zunächst wird, als Überbegriff, zwischen
- aktiver sowie
- passiver Rechnungsabgrenzung
unterschieden; je nachdem, ob auf der Ertragsseite oder Kostenseite Abgrenzungsposten (RAP) gebildet werden. Einen Sonderfall stellt die antizipative Rechnungsabgrenzung dar.
Aktive Rechnungsabgrenzung
Ein Beispiel für aktive Rechnungsabgrenzung auf der Kostenseite ist voraus gezahlte Miete oder Leasing. Wenn ein Unternehmen im Dezember eine Mietzahlung oder Leasingzahlung für den Januar leistet, wird diese Zahlung als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten erfasst.
Passive Rechnungsabgrenzung
Rechnungsabgrenzungsposten können natürlich auch auf der Ertragsseite vorkommen. Ein Beispiel hierfür ist, wenn ein Unternehmen eine Kundenrechnung am Ende des Jahres ausstellt, die erst im Januar beglichen wird. In diesem Fall wird der Betrag als passiver Rechnungsabgrenzungsposten erfasst, um sicherzustellen, dass der Umsatz im richtigen Zeitraum verbucht wird.
Antizipative Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen
Die Bezeichnung „antizipative Abgrenzung“ steht für einen Vorgang, bei dem Aufwendungen oder Erträge erfasst werden, bevor sie erbracht wurden bzw. entstanden sind.
Antizipative Abgrenzung von Aufwendungen
Ein Beispiel für eine antizipative Abgrenzung von Aufwendungen ist, wenn ein Unternehmen eine Rückstellung für Kosten bildet, die aus einem Ereignis in der Zukunft zu erwarten sind. Hier kann es zum Beispiel um eine mögliche Forderung aufgrund eines Schadensersatzes gegen die Firma gehen. Auch wenn die Kosten noch nicht entstanden sind, kann die Firma bereits einen Betrag rückstellen und als Aufwand buchen.
Antizipative Abgrenzung von Erträgen
Auf der Ertragsseite kann ein Unternehmen beispielsweise eine antizipative Abgrenzung vornehmen, indem es eine Einnahme verbucht, die erst in Zukunft erwartet wird, wofür aber bereits ein Vertrag besteht. Beispielsweise könnte eine Firma einen Liefervertrag für das nächste Jahr abschließen und den erwarteten Betrag als Umsatz buchen, selbst wenn noch nicht geliefert wurde.
Eine Besonderheit besteht für die antizipativen Posten in der Finanzbuchhaltung, denn sie werden nicht als Rechnungsabgrenzungsposten aufgeführt. Vielmehr erscheinen sie als „sonstige Verbindlichkeit“ auf der Passivseite auf der Bilanz oder als „sonstige Forderung“ auf der Aktivseite.
Welche Bedeutung haben Rechnungsabgrenzungsposten?
Die Abgrenzung dient dazu, den Geschäftserfolg eines Unternehmens auch dann für eine geschäftliche Periode zu ermitteln, wenn zu einem Geschäftsvorfall die Buchungen in verschiedenen Rechnungsperioden anfallen. Rechnungsabgrenzung sichert somit eine korrekte und zeitlich richtige Buchführung und eine exakte Darstellung des Geschäftserfolgs eines Geschäftsjahres.