Bei der Stückaktie handelt es sich um eine Form der Aktien, bei der man einen prozentualen Anteil am Grundkapital eines Unternehmens besitzt. Im Gegensatz dazu gibt es andere Arten von Aktien, welche einen konkreten Nennwert haben.
Bei diesen Aktien besitzen wir als Aktionär keinen Anteil vom Grundkapital des Unternehmens, sondern erhalten für gewöhnlich Anteile der Gewinne eines Unternehmens. Sie werden aus diesem Grund auch häufig als Quotenaktien bezeichnet. Stückaktien haben eine entscheidende Eigenschaft. Denn es ist stets so, dass alle Stückaktien eines Unternehmens den gleichen prozentualen Anteil am Grundkapital ausmachen.
Da jede Stückaktie einen festgelegten, prozentualen Anteil des Grundkapitals eines Unternehmens ausmacht, lässt sich der Wert einer Stückaktie ganz einfach ermitteln, indem das gesamte Grundkapital durch die Anzahl an Aktien geteilt wird.
Es ist nicht möglich, dass Stückaktien im Wert von 3% oder beispielsweise 7% des Grundkapitals eines Unternehmens existieren. 20 Aktien mit dem Wert 5% oder 10 Aktien mit 10% hingegen sind im Rahmen der Stückaktien möglich, denn hier lassen sich die restlichen Stückaktien gleichmäßig aufteilen. Das wäre im Beispiel von 3% nicht möglich, da 33 Aktien mit dem Wert von 3% des Grundkapitals in der Theorie noch nicht 100% ergeben und mit den restlichen 1% wäre die Bedingung des gleichen prozentualen Anteils am Unternehmen nicht erfüllt. Der jeweilige Betrag, welcher durch eine Stückaktie ausgemacht wird, darf einen Euro nicht unterschreiten. Ist das doch der Fall, ist die Aktie nichtig.
Wissenswert:
- Der prozentuale Wert eine Stückaktie muss also glatt durch 100 teilbar sein.
- Historisch betrachtet existiert die Stückaktie erst seit dem Jahr 1998 in Deutschland.