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Wertpapierprospekt
Wertpapierprospekt

Als Wertpapierprospekt wird in der Finanzbranche ein Informationsblatt bezeichnet, welches eine Zusammenstellung über die Unternehmensdaten eines Emittenten und den Emissionsbedingungen des Wertpapiers beinhaltet. Diese Inhalte sind dabei das zentrale Element des Wertpapierprospekts und stellen für interessierte Anleger die wichtigste Informationsquelle dar. Damit sind sie die Basis für eine Anlageentscheidung.

Pflicht zur Veröffentlichung!
Die Pflicht zur Veröffentlichung eines Wertpapierprospekts betrifft jeden Emittenten von Wertpapieren.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf die Prospektveröffentlichung verzichtet werden, wobei die Ausnahmen in Art. 1 Abs. 2–5 EU-Prospekt-VO geregelt sind. Zum Beispiel besteht keine Veröffentlichungspflicht eines Prospekts, wenn Wertpapiere nur qualifizierten Anlegern angeboten werden, wozu gewerbliche oder berufliche Wertpapierhändler wie Kreditinstitute gehören.

Wertpapierprospekte können auch als eine Form des Marketings und der Werbung für emittierte Wertpapiere angesehen werden, sobald sie vom Emittenten ausgegeben werden. Wertpapiere, die im regulierten Markt an der Börse gehandelt werden, erfordern gemäß § 32 eine Zulassung durch die Börsengeschäftsführung, wobei Staatsanleihen hiervon ausgenommen sind. Für eine Zulassung ist immer die Vorlage und Genehmigung eines Prospekts erforderlich.

Wozu dient ein Wertpapierprospekt?

In erster Linie dient ein Wertpapierprospekt dem Anlegerschutz. Denn eine Anlage in Wertpapiere ist mit hohen Risiken behaftet. Aus diesem Grund sind Schutzmaßnahmen zur Sicherung der Interessen von potenziellen Investoren erforderlich. Diese sollen dadurch in die Lage versetzt werden, eine fundierte Bewertung von Risiken der Anlagen vorzunehmen. Somit können sie eine Anlageentscheidung unter umfassender Kenntnis der Sachlage treffen.

Wertpapierprospekt
Wertpapierprospekt

Um dies zu gewährleisten, müssen die Inhalte in der Art aufbereitet sein, dass sich interessierte Anleger im Vorfeld einer Investition möglichst schnell und einfach ein umfangreiches und verlässliches Bild über die Vermögensanlage und den Emittenten machen können. Dies setzt voraus, dass die Informationen in verständlicher und leicht zu analysierender Form vorgelegt werden. Daher sollte der Prospekt eine Zusammenfassung beinhalten, welche die wesentlichen Merkmale und Risiken, die auf den Emittenten, jeden Garantiegeber und die Wertpapiere zutreffen, beinhaltet.

Informationen sind also das zentrale Element des Anlegerschutzes. Darüber hinaus stellen diese auch ein geeignetes Mittel dar, um das Vertrauen in eine Anlage in Wertpapiere zu stärken. Dies trägt schließlich zur reibungslosen Entwicklung und Funktionsweise der Wertpapiermärkte bei.

Was muss in einem Wertpapierprospekt enthalten sein?

Ein Wertpapierprospekt muss die gesetzlich definierten Mindestangaben enthalten, die notwendig sind, um potenzielle Anleger umfangreich über das emittierte Wertpapier zu informieren.

Die Mindestangaben sind in der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 (Umsetzung der EU-Richtlinie 2003/71/EG) beschrieben. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Informationen sowohl über das Wertpapier als auch über den Emittenten. Speziell handelt es sich hierbei um Informationen über die Finanzlage, die Struktur des Unternehmens, die Geschäftstätigkeit und Daten über die an der Emission beteiligten Organe sowie Gesellschaften.

Konkret bedeutet das:

  • Abschlüsse der vergangenen drei Jahre
  • Zwischenabschlüsse einzelner Quartale, sofern diese vorliegen
  • Pro-Forma-Finanzinformationen
  • Gewinnprognosen
  • Gewinnschätzung
  • Erläuterung der Finanz- und Ertragslage

Um veraltete Informationen zu vermeiden, sollte die Gültigkeitsdauer eines Prospekts eindeutig festgelegt werden.

Wer ist für die Veröffentlichung und den Inhalt verantwortlich?

Bevor ein Wertpapierprospekt veröffentlicht werden kann, muss die Finanzaufsicht die Freigabe erteilt haben. Zuvor wird das Dokument auf Vollständigkeit sowie Verständlichkeit von der Finanzaufsicht geprüft. Die Richtigkeit der darin gemachten Angaben gehört jedoch nicht zum Prüfungsumfang. Erst im Anschluss darf das Wertpapier öffentlich zur Zeichnung angeboten werden.

Verantwortlich und somit haftbar in Bezug auf Richtigkeit der im Prospekt enthaltenen Informationen sind der Emittent sowie das Emissionskonsortium. Eine Prospekthaftung wird vorwiegend bei unrichtigen oder fehlenden Angaben ausgelöst, die für die Beurteilung des zum Kauf vorgestellten Wertpapiers maßgeblich sind. Die Haftung müssen die Beteiligten dabei gesamtschuldnerisch tragen.

Interessierte Anleger können den Prospekt in der Regel bei der jeweils zuständigen Finanzaufsicht finden. Dieser ist dort vorwiegend in einer digitalen Datenbank hinterlegt. Andernfalls sollte der Prospekt durch den Emittenten bzw. durch die Person, welche die Zulassung zum Handel der Wertpapiere am geregelten Markt beantragt hat, bereitgestellt werden.

Niklas Mueller Erfahrener Autor im Finanzbereich
Niklas Mueller ist ein Content-Manager und Autor, der sich auf den Finanzbereich spezialisiert hat. Während seines BWL-Studiums an der Universität zu Köln entwickelte er eine Leidenschaft für Trading und verfügt nun über fundiertes Wissen über Forex, CFDs, Aktien und technische Analyse. Niklas verfasst hochwertige Beiträge, einschließlich Broker Reviews, um den Lesern die besten Angebote zu präsentieren. Sein Ziel ist es, das Trading Verständnis zu erhöhen und den Lesern zu helfen bessere Trading Entscheidungen zu fällen.
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