Wertpapiere, welche im regulierten Markt an der Börse zu handeln sind, brauchen gemäß § 32 BörsG eine Zulassung durch die Börsengeschäftsführung. Davon ausgenommen sind Staatsanleihen. Erforderlich für eine Zulassung ist immer die Vorlage eines Prospektes, welches genehmigt wird.
Was ist ein Wertpapierprospekt?
Ein Wertpapierprospekt wird auch als Verkaufsprospekt oder Emissionsprospekt bezeichnet. Es beschreibt ein schriftliches Zusammenstellen unternehmerischer Emittenten-Daten und der Anleihen– sowie Aktienvoraussetzungen für die Emission, welche vom Emittenten bei der Börseneinführung oder vielmehr der Zulassung von Wertpapieren zum Handeln an einem Markt, welcher geregelt ist, publiziert werden muss. Wertpapierprospekte sind eine Förderung des Verkaufs sowie der Wertpapierwerbung. Besonders Aktien, Investmentzertifikate und Anleihen nehmen hier eine bedeutende Rolle ein, welche von Emittenten erstmalig ausgegeben wurden.
Der Wertpapierprospekt gilt als wichtigste und häufigste Quelle von Informationen für den potenziellen Anleger. Dieser stellt die Basis für eine Anlageentscheidung dar. Dabei gilt es zu beachten, dass nach der Auffassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht schon Werbemaßnahmen für Wertpapiere beziehungsweise ein anderes Finanzinstrument als Angebot der Öffentlichkeit gelten und imstande sind, die Prospektpflicht auszulösen. Von einer Fachabteilung wird der Prospekt erstellt. Demgegenüber gibt es den Schutz von Anlegern, welcher die Anleger, besonders private Anleger, vor finanziellen Risiken schützen sollte, die sich aus fehlenden beziehungsweise falschen Angaben von Prospekten erschließen können.
Weitere wichtige Informationen sind:
- Ein öffentliches Wertpapier-Angebot beschreibt eine Mitteilung an das Publikum in jeglicher Art sowie auf alle Weisen, welche genug Informationen bezüglich der Bedingungen des Angebots sowie der anzubietenden Wertpapiere umfasst.
- Damit soll ein Anleger in die Lage versetzt werden, das Kaufen beziehungsweise die Zeichnung von Wertpapieren auszuwählen. Die Definition ist auch für eine Wertpapiere-Platzierung von Finanzintermediären zuständig.