Beim Wohn-Riester (Synonym: Eigenheimrente) handelt es sich um eine Variante der Riester-Rente. Wohnriester wird mit dem Ziel abgeschlossen, spätestens im Alter mietfrei zu wohnen. Darum ist Wohnriester keine Rene im eigentlichen Sinn. Im Vergleich zu anderen Riester-Varianten müssen andere Voraussetzungen und Regeln erfüllt sein.
Wohn-Riester ist in zwei Phasen unterteilt, der Anspar- und der Rentenphase. Während der Berufstätigkeit wird Geld in den Vertrag eingezahlt. Geld, das während der Rentenphase wieder ausgezahlt wird. Wissenswert: • Während der Ansparphase kann nur unter bestimmten Bedingungen Geld vom Riester-Vertrag entnommen werden. • Wie bei allen anderen Riester-Produkten gibt es auch beim Wohnriester staatliche Zulagen und natürlich Steuervorteile. |
Wie hoch sind die staatlichen Zulagen beim Wohnriester?
Die Person, die einen Wohnriester-Vertrag abschließt, bekommt jährlich 175 Euro plus 185 € pro Kind (vor 2008 geboren). Für Kinder, die nach diesem Datum auf die Welt gekommen sind, gibt es sogar 300 €.
Achtung: Die staatlichen Zulagen sind daran gebunden, dass Sie 4 % Ihres Bruttoeinkommens (max. 2.100, – €) in den Riester-Vertrag einbezahlen. Nur wenn diese Voraussetzung erhalten Sie die staatlichen Zulagen in voller Höhe.
Der Wohnriester-Vertrag garantiert sogar einen staatlichen Vorteil. Das heißt, sie können Ihre Einzahlung in Ihren Riester-Vertrag als Sonderausgaben von den Steuern absetzen.
Wer kann Wohnriester abschließen?
Wohnriester können folgende Personengruppen abschließen:
- Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbstständige
- Geringfügig Beschäftigte
- Richter
- Amtsträger
- Soldaten
- Beamte
- Lebens- bzw. Ehepartner von förderberechtigten Personen
Wofür kann das Geld aus dem Wohnriester-Vertrag verwendet werden?
Mit dem Geld aus ihrem Wohnriester-Vertrag können Sie eine bereits gekaufte Immobilie entschulden oder eine sogenannte begünstigte Immobilie kaufen. Alternativ können Sie auch in einem Seniorensitz dauerhaftes Wohnrecht erwerben. Gelder aus einem Wohnriester-Vertrag können auch dafür verwendet werden, eine Wohnimmobilie behindertengerecht umzubauen. Grundvoraussetzung hierfür ist aber, dass mindestens die Hälfte des Geldes für Umbaumaßnahmen nach DIN 180040 genutzt werden. Die Bestätigung, dass die Bedingung tatsächlich eingehalten wurde, muss mithilfe einer Zertifizierung durch einen Sachverständigen erfolgen.
Begünstigte Immobilie – diese Voraussetzungen müssen erfüllt seinSie müssen:
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Was ist das Besondere am Wohnriester?
- Wohnriester wird nachgelagert besteuert, das bedeutet während Ihrer Berufstätigkeit sparen Sie zwar Steuern, jedoch müssen die erhaltenen Leistungen bei Rentenantritt versteuert werden. Das ist bei allen Riester-Varianten der Fall.
Tipp: Klicke hier, um zu erfahren, was Zinsen sind.
- Alles Geld, das in ihren Wohnriester-Vertrag eingezahlt wird, wird auf einem sogenannten Wohnförderkonto geführt. Hierbei handelt es sich um ein fiktives Konto, das jährlich mit 2 % verzinst wird.
- Sobald Sie in die Auszahlungsphase eintreten, also die Rente, wird die komplette Summe besteuert. Hier haben Sie die Wahl. Sie können die Steuerlast sofort komplett begleichen und dabei einen Nachlass von 30 % bekommen oder bis zu ihrem 85. Lebensjahr jährlich eine Teilsumme begleichen.
➔ Für diejenigen, deren Jahreseinkommen unter 30.000 Euro liegt, ist eine jährliche Besteuerung vorteilhafter.
Die Vor- und Nachteile von Wohnriester
➕ Steuervorteile
➕ staatliche Förderung in Form von Zulagen
➕ Hausbaukredite lassen sich mithilfe von Wohnriester schneller tilgen
➖ Durch das Wohnförderkonto entsteht eine Steuerlast.
➖ Die mit Wohn-Riester erworbene Immobilie kann vor dem Renteneintritt weder verkauft noch vermietet werden. Kommt es dennoch zu einem Verkauf, wird dem Verkäufer eine fünfjährige Frist eingeräumt, das verdiente Geld in ein neues Eigenheim zu investieren. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, das Geld innerhalb eines Jahres in einen neuen Riester-Vertrag zu investieren. Wollen Sie weder den einen oder den anderen Weg gehen, muss die Förderung sofort versteuert werden.